1554/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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stufenweise Absenkung der klimaschädlichen Energieabgabenvergütung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend stufenweise Absenkung der klimaschädlichen Energieabgabenvergütung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

 

Diesen Beschluss gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie.

 

Wie eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts ergab, setzt die aktuelle Steuerpolitik jedoch Anreize in die entgegengesetzte Richtung. Rund 4 Mrd. Euro werden jährlich für umwelt- und klimaschädliche Subventionen aufgewendet. (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, Februar 2016)

 


 

Zu diesen Fehlanreizen im Sinne der klimapolitischen Herausforderungen gehört die Energieabgabenvergütung. Gemäß Energieabgabenvergütungsgesetz werden Energieabgaben auf Elektrizität, Erdgas, Kohle und Mineralölprodukte, die nicht als Treibstoffe eingesetzt werden, energieintensiven Unternehmen in der Sachgüterproduktion vergütet, sofern die Energieabgaben 0,5% des Nettoproduktionswertes übersteigen. Die Plafondierung der Energieabgaben bewirkte laut WIFO-Studie nicht nur einen Steuerentgang von etwa 450 Mio. jährlich, sondern sie reduziert auch Anreize für energieeffiziente Produktion.

 

In Hinblick auf die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Energieeffizienz zeigt Österreich im EU-Vergleich ein ernüchterndes Ergebnis. Während der energetische Energieverbrauch bezogen auf das BIP im Durchschnitt der 28 EU-Länder im Zeitraum 1995 bis 2013 um rund 24% zurückging, verringerte er sich in Österreich nur um rund 7%. (Quelle: Kletzan-Slamanig, Köppl, 2016, S.30/31).

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Produktionsprozesse die Energieabgabenrückvergütung schrittweise bis zum Jahr 2020 zu beseitigen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.