1564/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Georg Willi, Ruperta Lichtenecker; Wolfgang Pirklhuber; Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zuordnung der Österreichischen Bundesgärten zum Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aus wirtschaftlichen und touristischen Gründen

 

 

 

Schloss Schönbrunn, die Hofburgen in Wien und Innsbruck, Schloss Belvedere, Palais Augarten, Schloss Ambras u.a. zählen zu den bedeutendsten historischen Objekten Österreichs und sind touristische Magneten. Allein Schloss Schönbrunn hat rund 3 Millionen BesucherInnen. Diese Burgen und Schlösser unterstehen dem Wirtschaftsminister und seinem Ressort.

 

Schlosspark Schönbrunn, Augarten, Belvederegarten, Burggarten und Volksgarten in Wien, Hofgarten und Schlosspark Ambras in Innsbruck sind nationales Kunst- und Kulturgut und zählen zu den bedeutendsten historischen Gärten und Gartendenkmälern. Schloss und Schlosspark Schönbrunn sind als Gesamtanlage Weltkulturerbe, Burggarten und Volksgarten liegen in der Weltkulturerbestätte Wiener Innenstadt, der Belvederegarten an dieser. Alle diese Gärten unterstehen dem Landwirtschaftsminister und seinem Ressort.

 

Während in Deutschland vielfach Burgen und Schlösser zusammen mit den Gärten verwaltet und touristisch vermarktet werden (Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen et al.), besteht in Österreich also eine Trennung: Hofburgen und Schlösser werden vom Wirtschaftsministerium verwaltet, die Gärten vom Landwirtschaftsministerium.

 

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ vom 16.2.2016 sollen die Österreichischen Bundesgärten nun mit der Gartenbauschule/HBLFA Schönbrunn zusammengelegt werden. Laut Artikel sei die thematische Trennung von Schloss und Garten „so gewachsen“. Doch anstatt die Gartenverwaltung einfach mit der Schlösserverwaltung zusammenzulegen, sollen die Gärten unter das Dach der Lehranstalt kommen.

 

Nachdem die touristischen Agenden beim Wirtschaftsministerium liegen, macht es hingegen viel mehr Sinn, Schloss- und Gartenverwaltung in eine Hand zu legen. Anbieten würde sich die des Wirtschaftsministeriums, weil Schlösser und Gärten eine Einheit bilden und ohne Reibungsverluste auch gemeinsam touristisch vermarktet werden sollten. Eine Zusammenlegung führt einerseits zu Einsparungsmöglichkeiten in der Verwaltung, gleichzeitig aber zu verbesserten Möglichkeiten und zusätzlichen Chancen in der touristischen Vermarktung.

 

Gelungene Beispiele dafür finden sich bei den erwähnten Schlösser- und Gartenverwaltungen in Deutschland, so beispielsweise

·         Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg - www.spsg.de

·         Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen - www.schloesser.bayern.de

·         Kulturstiftung Dessau-Wörlitz - www.gartenreich.com

·         Staatliche Schlösser und Gärten Hessen - www.wissenschaft.hessen.de

·         Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau - www.muskauer-park.de

·         Klassik Stiftung Weimar - www.klassik-stiftung.de

·         Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten - www.thueringerschloesser.de

·         Museumslandschaft Kassel - www.museum-kassel.de

·         Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen - www.schloesserland-sachsen.de

·         Staatliche Schlösser und Gärten Baden Württemberg - www.schloesser-und-gaerten.de

·         Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz - www.pueckler-museum.de

·         Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Mecklenburg-Vorpommern - www.schloesser-gaerten-mv.de

·         Brühler Schlösser und Gärten - www.schlossbruehl.de

·         Herrenhäuser Gärten Verwaltung - www.hannover.de

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Bundesministeriengesetzes vorzulegen, wonach die Verwaltungen der genannten Schlösser und Hofburgen sowie der genannten historischen Gärten samt den international bedeutenden botanischen Sammlungen in der Hand des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gebündelt werden.

Damit soll eine gemeinsame touristische Vermarktung gefördert werden und zugleich können Einsparungseffekte in der Verwaltung, sowohl gegenüber der bisherigen Situation als auch gegenüber der derzeit regierungsintern für die Bundesgärten überlegten HBLFA-Schönbrunn-Lösung, erzielt werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.