1568/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Nutzbarmachung des Alternativfinanzierungsgesetzes für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft

 

Die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung (BIP) des österreichischen Tourismus und Freizeitwirtschaft liegt bei ca. 15%. Dieser besteht zu 99,9% aus kleinen und mittleren Unternehmen, 92% dieser Betriebe beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter/innen und können damit als Kleinstunternehmen bezeichnet werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bankenregulierung und der geringen Eigenkapitaldecke der Tourismusunternehmen stellt die Finanzierung erforderlicher Erneuerungs- und Zukunftsprojekte über herkömmliche Bankenkredite eine zunehmende Herausforderung dar. Es ist heute weniger relevant, ob ein Tourismusunternehmen für seine geplante Investition einen Barzuschuss bekommt; entscheidend ist, dass die Gesamtfinanzierung aufgestellt werden kann. Der Fokus der betrieblichen Tourismusförderung auf die Bereitstellung zinsgünstiger Kreditmittel über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und der Besicherung von Investitionskrediten ist in diesem Zusammenhang positiv zu werten. Dennoch sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die österreichische Tourismuswirtschaft zu prüfen.

 


 

Mit dem am 1. September 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) wurde ein Rechtsrahmen für die Etablierung alternativer Finanzierungsformen und insbesondere Crowdfunding geschaffen. Auf Basis des AltFG können kleine und mittlere Unternehmen alternative Finanzinstrumente ohne Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospekts nutzen und ihre Finanzierung über einen einzelnen, klassischen Kreditgeber hinaus, zum Beispiel über eine Internetplattform von einer Masse aus Investoren – der „Crowd“, realisieren. Mit Crowdfunding wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote des Unternehmens erhöht. Eine starke und gesunde Eigenkapitalbasis erleichtert wiederum weitere Verhandlungen mit Banken.

Die Möglichkeiten, die sich für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus dem AltFG ergeben, sind jedoch in der Branche noch nicht im breiten Ausmaß bekannt.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, die Möglichkeiten, die das AltFG für die Tourismusfinanzierung bietet, gemeinsam mit der ÖHT zu prüfen und in weiterer Folge die Tourismuswirtschaft darüber zu informieren."

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.