1573/A XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Antrag

gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Heinz-Christian Strache, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr

           Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr

           Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Zum Schutz der Freiheit des Einzelnen wird die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen) keinerlei Einschränkungen unterworfen.

 

Begründung:

Diese Staatszielbestimmung („Recht auf Barzahlung“) stellt klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger – nämlich in die Vertragsfreiheit bzw in die Privatautonomie – und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne einer Vertrauensbildung sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

Dem Recht auf Barzahlung steht der Annahmezwang für Banknoten bzw für Scheidemünzen gegenüber (siehe § 61 Nationalbankgesetz und § 8 Scheidemünzengesetz). Der Annahmezwang soll – abseits von Onlinegeschäften – grundsätzlich nicht im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsautonomie eingeschränkt werden können.

Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits sind die ersten Schritte der EU zur kompletten Abschaffung des Bargeldes. Obwohl der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi unlängst vor dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments versichert hat, dass ein Ende des 500-Euro-Scheins nichts mit einer Begrenzung des Bargelds zu tun habe, sind die Aussagen von Spitzenrepräsentanten der EU mit großer Vorsicht zu genießen, wie die folgenden zwei Zitate des derzeitigen Präsidenten der Europäischen Union Jean-Claude Juncker zeigen (https://de.wikiquote.org/wiki/Jean-Claude_Juncker):

·        „Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ (Juncker auf einer Abendveranstaltung zur Euro-Krise in Brüssel im April 2011).

·        „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. EZB-Präsident Draghi: „Der 500-Euro-Schein ist ein Instrument für illegale Aktivitäten.“ Das Problem ist jedoch nicht das Bargeld, wie Draghi behauptet, sondern die Feinde von Freiheit und Vermögen – und die sitzen in Brüssel in der EZB. Beim Bargeld wird so getan, als gäbe es in der digitalen Welt keine Kriminellen und keine Terroristen.

In einer Welt ohne Bargeld, in der alles, was man bargeldlos kauft und konsumiert, verfolgbar ist („digitaler Fingerabdruck“), gibt es keine Freiheit und keine Privatheit mehr; denn die bargeldlose Zahlung ermöglicht die totale Kontrolle durch die EU und durch die Nationalstaaten. Das Ergebnis einer Welt ohne Bargeld ist der finanziell entmündigte und gläserne Bürger. Der Bevormundung des Bürgers wären keine Grenzen mehr gesetzt. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Bürger freiwillig einen digitalen Fingerabdruck hinterlässt oder ob er mangels Bargeld gar keine andere Wahl hat. Diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Bargeld ist gedruckte Freiheit.

In Wirklichkeit geht es der EZB um die Erhöhung der Negativzinsen („Strafzinsen“), damit die hochverschuldeten Staaten – insbesondere in Südeuropa – zulasten der Sparer entschuldet werden können. Derzeit verlangt die EZB für Geldeinlagen der Banken einen Strafzins von 0,3%. Die Tresorkosten – also die Kosten der Aufbewahrung der Banknoten – implizieren eine natürliche Obergrenze für den Strafzins. Wenn die Banken nun gezwungen werden, statt der 500-Euro-Scheine die etwas kleineren 200-Euro-Scheine zu halten, steigen die Tresorkosten und damit die Negativzinsen (vgl Hans-Werner Sinn, Präsident des deutschen ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, FAZ-Gastbeitrag vom 7.2.2016). Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Banken diese Straf- bzw Negativzinsen an ihre Kunden bzw Sparer weitergeben werden. Ohne Bargeld wären aber die Sparer den Negativzinsen der Banken schutzlos ausgeliefert, weil die Sparer das Geld nicht mehr abheben könnten. Anstatt Zinsen für ihre Schulden zahlen zu müssen, erhalten die hochverschuldeten Staaten aufgrund der Negativzinsen Geld von den Sparern. Die Schulden werden also paradoxerweise nicht mehr vom Schuldner getilgt, sondern vom Sparer. Durch die Negativzinsen kommt es somit zu einer Umverteilung des Vermögens von den Gläubigern bzw Sparern zu den Schuldnern.

Die verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung soll durch eine entsprechende Verankerung im EU-Recht ergänzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.