1622/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.04.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang

 

Die österreichische Budgetpolitik der letzten 60 Jahre basiert ausnahmslos auf Schuldenaufnahme. Die Bundesregierung legt jährlich weitere Steine in den Schuldenrucksack der jungen Generation. Viele öffentliche Schulden werden zudem in ausgelagerten Bereichen „versteckt“.

Eine skrupellose Schuldenpolitik dieser Art ist Zukunftsraub im großen Stil. Sie schwächt unser Gemeinwesen, sie ist nicht nachhaltig, sie ist nicht generationengerecht. Sie stellt schlichtweg ein Versagen der Politik dar. Natürlich soll der Staat auch Schulden machen können und Schulden machen. Aber eben nicht über ein halbes Jahrhundert ununterbrochen. Idealerweise sollte das staatliche Budget über den Konjunkturzyklus ausgeglichen sein. In guten Zeiten kann Österreich Überschüsse erwirtschaften, in schwierigen Zeiten investiert die öffentliche Hand, um die Konjunktur zu befeuern und damit der Gefahr von steigender Arbeitslosigkeit etc. gegenzusteuern. So haben zum Beispiel ausgewiesene Sozialstaaten wie Schweden in den letzten Jahren ausgeglichene Budgets zustande gebracht.

Das Nulldefizit ist in Österreich leider immer ein paar Jahre entfernt - in den letzten Jahren verlässlich rund drei Jahre entfernt. Darin ändert auch die plötzliche Begriffsänderung zum „strukturellen Defizit“ nichts. Schulden müssen beglichen werden – egal, unter welchen Deckmantel die Bundesregierung diese in Zukunft verstecken will. Und so ist zu befürchten, dass 2016 wiederum ein Nulldefizit für 2019 angekündigt wird. Welches nicht kommen wird, weil echte strukturelle Reformen ausbleiben. Diese allerdings braucht es, um den Weg zu einem ausgeglichenen Budget zu bahnen (z.B. Pensionsreform, Föderalismusreform, Gesundheitsreform, Transparenzkonto für Förderungen). Mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang soll die Regierung und das Parlament in die Pflicht genommen werden. Damit könnte ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern gewährleistet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Schuldenbremse im Verfassungsrang vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.