1652/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz , Kollegin und Kollegen

betreffend Einbindung der Schulpartner_innen in Entscheidungsprozesse im Bildungsbereich

 

Bisher wurden die Schulpartner_innen hinsichtlich relevanter bildungspolitischer Entscheidungen und Reformbemühungen nicht ausreichend eingebunden. Aufgrund ihrer interessens- und parteipolitischen Verstrickungen sind die Regierung und die Regierungsparteien offensichtlich außer Stande oder nicht willens, transparente und partizipative Prozesse im Bildungsbereich aufzusetzen. Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen droht damit auch weiterhin umfassend zu bleiben. Das kann nicht im Sinne der Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sein. Speziell die Schulpartner_innen, als direkt Betroffene, Expert_innen und Stakeholder vor Ort, müssen besser und auf allen Ebenen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dadurch würden – abgesehen von der demokratiepolitischen Notwendigkeit – auch Expertise und umfassende Erfahrungswerte aus der direkten Praxis für die Entscheidungsfindung zugänglich gemacht werden – das ist bisher nicht ausreichend geschehen.

Die Schulpartner_innen sollen auf Landesebene – bis zur Überführung der aktuellen Schulverwaltung in Bildungsregionen mit einem proaktiven Bildungsservice (vgl. Antrag https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00925/imfname_385625.pdf) – die Kompetenzen des Kollegiums übernehmen. Auf Bundesebene sind die Schulpartner_innen ebenfalls mit in alle wichtigen bildungspolitischen Entscheidungsprozesse einzubinden. Auch auf Schulebene sollen die Kompetenzen der bereits bestehenden Schulgemeinschaftsausschüsse ausgeweitet werden und die Schulpartner_innen in Finanz-, Investitions-, und Personalentscheidungen des Schulstandortes eingebunden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Einbindung und Mitsprache der Schulpartner_innen in relevante Entscheidungen auf Schul-, Landes- und Bundesebene umfassend zu ermöglichen und gesetzlich zu verankern."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.