1775/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Aussetzung der standardisierten Reifeprüfung“

 

Die österreichweite Umsetzung der so genannten standardisierten Reifeprüfung ist auch heuer wieder von unzähligen Pannen, verunsicherten Lehrern und brüskierten Schülern gekennzeichnet. Besonders im wichtigen Hauptfach Mathematik ist es dem verantwortlichen Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) offensichtlich nicht gelungen, die notwendige Kompatibilität zwischen Unterrichtsstoff und Prüfungsanforderung bei der Matura herzustellen. Der Beschwerdebogen spannt sich von der Lehrerschaft, über die betroffenen Schüler bis hin zu Elternvertretern. So monieren Elternvertreter, dass Rückmeldungen gezeigt hätten, dass bei der Matura ganz andere Formate abgefragt wurden als bei der Vorbereitung und fragen wie es passieren kann, dass so viele Schüler und Lehrer sagen, dass das Üben im Vorfeld völlig sinnlos gewesen sei.[1]

Ein Schuldirektor aus Graz kritisierte gegenüber dem ORF das verantwortliche BIFIE. Man habe Spitzfindigkeiten bei den Angaben eingebaut und bei der Probematura mit ganz anderen Beispielen eine völlig andere Erwartung bei den Maturanten hervorgerufen. Die massive Inanspruchnahme zur Kompensationsprüfung unterstreicht diese Schwierigkeiten. So waren vor der Kompensationsprüfung 15,5% der Maturanten negativ. Im Vorjahr gab es zu diesem Zeitpunkt nur 6,3% Nicht genügend. Der Unterschied hat sich nach den Kompensationsprüfungen dann deutlich verringert. Schlussendlich haben heuer nämlich nur 4,5% die Mathematikmatura verpatzt. Ein Jahr zuvor waren es vier Prozent. Darüber hinaus wurde auch die fehlende „Standardisierung“ in der Wahl der Hilfsmittel bei der standardisierten Reifeprüfung kritisiert. So erklärt etwa der Sprecher der Bundeschülervertretung, dass immer von einer vergleichbaren und fairen Zentralmatura gesprochen werde. In seinen Augen es aber nicht vergleichbar und fair sei, wenn der eine Maturant ein Computerprogramm für die Mathematikmatura verwenden darf und der andere nur einen einfachen Taschenrechner. Der Bundesschulsprecher meint dann auch konsequenterweise in Richtung der neuen Bildungsministerin, dass hier einheitliche Standards geschaffen werden müssen.[2]

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Durchführung der standardisierten Reifeprüfung auszusetzten, um mittels einer umfassenden Evaluierung die bis dato aufgetretenen Kompatibilitätsprobleme zu beseitigen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.



[1] „Die Presse“ vom 6.6.2016

[2] http://steiermark.orf.at/news/stories/2775033/