1779/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend die Senkung von Gerichtsgebühren

 

In Sachen Gebührenlast im Justizbereich ist Österreich EU-Spitze. Die hohen Verfahrenskosten sind ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich und den von der Vermögenssituation der Betroffenen unabhängigen Zugangs zum Recht. Die persönliche Vermögenssituation darf in einem modernen Rechtsstaat Österreich in keiner Weise Kriterium des Zugangs zur Justiz sein.

"Die hohe Gebührenbelastung hat mittlerweile dazu geführt, dass Rechtsuchende genau prüfen müssen, ob sie sich den Gang zu Gericht überhaupt leisten können. Das trifft die breite Mittelschicht und nicht jene, die Verfahrenshilfe erhal- ten oder jene, die es sich ohnehin leisten können." nimmt etwa der ÖRAK dazu Stellung. 2012 finanzierte sich die Justiz zu 86% aus Gerichtsgebühren und erwirtschaftete einen Überschuss.

Rechnet man den Strafvollzug bei den Ausgaben nicht hinzu, so ergibt sich nach einer Studie des Europarates ein Deckungsgrad der Justiz durch Gerichtsgebühren von 108,3%. In Europa liegt die durchschnittliche Deckung der Ausgaben durch Gerichtsgebühren im Bereich der Justiz bei 20,5%. Diese Situation dürfte sich bis heute nicht wesentlich geändert haben: Die rechtssuchende Bevölkerung finanziert über Gebühren den Überschuss des Justizsystems.  Nicht nur Rechtsgeschäftsgebühren, sondern gerade auch die Gerichtsgebühren sind dabei nichts anderes als versteckte Steuern, denn nicht immer steht der Gebühr eine Leistung entgegen, kaum einmal entspricht die Gebühr der tatsächlich von der Justiz erbrachten Leistung. Es ist gänzlich inakzeptabel, dass etwa ein privat errichteter und unterfertigter Ehevertrag gebührenpflichtig ist.

Zudem ufern die Gerichtsgebühren bei besonders hohen Streitwerten aus.

Neben einer Abschaffung des Automatismus der Inflationsanpassung iSd § 31a GGG, die bereits Gegenstand eines im Justizausschuss liegenden Antrags ist, ist daher eine Deckelung der Höhe von Gerichtsgebühren im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität ebenso angezeigt wie eine allgemeine, schrittweise Senkung der Gerichtsgebühren. Realistischerweise kann diese Senkung nur stufenweise erfolgen, da sich das Justizsystem zu einem wesentlichen Teil aus diesen Gebühren finanziert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesministerr Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept vorzulegen, demnach Gerichtsgebühren mit einem im internationalen Vergleich akzeptablen, sozial verträglichen und dem internationalen Wettbewerb des Wirtschaftsstandtorts Österreich Rechnung tragenden Betrag gedeckelt sind und Gerichtsgebühren generell schrittweise bis zum Jahr 2020 so gesenkt werden, dass der Zugang zum Recht ohne wesentliche finanzielle Hürden für alle BürgerInnen gewährleistet ist. Als Richtwert anzustreben ist hierbei die Deckung der Kosten der Zivilgerichtsbarkeit und der Außerstreitigen Verfahren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Justiz vorgeschlagen.