1796/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Dietrich, Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Abschaffung der Privilegien für politische Parteien und Vorfeldorganisationen“

 

Immer mehr Auflagen und bürokratische Hürden zwingen UnternehmerInnen dazu, ihre Geschäfte zu schließen. Zuletzt wurde die Entschärfung des Registrierkassen-Gesetzes beschlossen, allerdings sind noch immer nicht alle zufrieden mit der Situation.

Politische Parteien und ihre Vorfeldorganisationen (hierzulande rund 100.000) können zu Festen einladen und bleiben steuerfrei, sofern sie damit nicht mehr als 15.000 Euro Umsatz im Jahr einspielen und den Gewinn daraus nur politischen oder gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält diese Privilegien für verfassungswidrig. Laut ihm geht es hierbei um verdeckte Parteienfinanzierung, welche auch mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei, sowie um wachsenden Wettbewerb für Wirte.

Mario Pulker, Obmann des Verbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer, rechnete vor: 95 Millionen Euro würden der Gastronomie jährlich entgehen, nutzen drei Parteien in 2100 Gemeinden den steuerlichen Freiraum![1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Privilegien von politischen Parteien und Vorfeldorganisationen mit sofortiger Wirkung abschafft, da sie keinesfalls mit gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt sein dürfen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung zum Finanzausschuss ersucht.



[1] http://derstandard.at/2000040086004/Wirte-rufen-Gerichte-an