1797/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Ing. Dietrich, Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Registrierkassen Stornogebühr“

 

Immer mehr Auflagen und bürokratische Hürden zwingen Wirte und Almhütten-Betreiber dazu, ihre Lokale zuzusperren.

Am 25. Juni 2016 veröffentlichte die Tiroler Tageszeitung einen dazu passenden Beitrag von einer Almhütten-Betreiberin im Ötztal. Für eine Almhütte die nur drei Monate im Jahr geöffnet hat, ist es nicht immer einfach, die neuesten Auflagen der Politik zu erfüllen. Zuletzt wurde die Registrierkassenpflicht beschlossen, weswegen sich die Wirtin eine Registrierkasse bestellte. Wegen der Entschärfung des Registrierkassen-Gesetzes braucht die Wirtin nun doch keine neue Registrierkasse, also bestellte sie diese ab. Diese Wirtin hat sich nur an das Gesetz gehalten und alle Auflagen erfüllt, dafür wird ihr eine Stornogebühr von 600 Euro verrechnet!

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Übernahme aller anfallenden Stornokosten für Betroffene (Wirte, Almhüttenbetreiber, Direktvermarkter, Vereine, usw.) vorsieht, die durch die Änderung der Gesetzeslage bezüglich der Registrierkassenpflicht entstanden sind.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Finanzausschuss empfohlen.