1798/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Unterziehschutzwesten für die Exekutive“

 

 

Im Dienst selbst sind Polizistinnen und Polizisten permanent mit Unsicherheit konfrontiert. Sie können nicht wissen, wie ihr Gegenüber reagiert, müssen mit Menschen interagieren, die ihnen oftmals mit Aggression, Frust oder auch Gewalt begegnen.

 

Einschneidenden Erlebnisse (z.B. die eigene Verletzung im Dienst oder die einer Kollegin oder eines Kollegen, Bedrohungen durch das Gegenüber oder der Gebrauch von Schusswaffen während eines Einsatzes) lösen, neben den physischen Verletzungen, auch oftmals ein Trauma bei den betroffenen Polizistinnen und Polizisten aus.

 

In den Jahren 2014 und 2015 gab es in Österreich insgesamt 2.021 Polizisten und Polizistinnen, die im Dienst durch Fremdeinwirkung verletzt wurden, davon lagen in 242 Fällen schwere Verletzungen vor.

 

In Österreich agierende Tätergruppen als auch Einzeltäter verhalten sich nicht nur gegenüber den Opfern immer brutaler, sondern auch gegenüber der Exekutive. Es kommt vermehrt zu Übergriffen auf Exekutivbeamte mit verstärkter Brutalität.

 

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Exekutivbeamten und -beamtinnen, die im Außendienst tätig sind, mit adäquater Schutzausrüstung auszustatten, wozu auch Unterziehschutzwesten gehören. Deren großer Vorteil ist, dass sie unter der Kleidung getragen werden können und dadurch unauffällig sind und der Angreifer daher nicht auf den ersten Blick erkennen kann, dass eine Schutzweste getragen wird und somit nicht automatisch die nicht geschützten Bereiche attackiert. Die Westen bieten – je nach Modell – guten Schutz gegen Schnitte und Stiche (Messerattacken).

 

Momentan sind jedoch nicht alle Polizistinnen und Polizisten, die im Außendienst tätig sind, mit Unterziehschutzwesten ausgestattet. Polizistinnen und Polizisten kaufen diese Westen – Kosten um die 700 Euro - oftmals privat. Wir fordern, dass jeder Beamte im Außendienst stichfeste und bedingt schussfeste Unterziehschutzwesten haben muss, denn es reicht nicht, wenn nur Spezialeinheiten mit den Schutzwesten ausgestattet sind. Es gäbe in dem Fall die Möglichkeit, dass die Unterziehschutzwesten ein Teil der Uniform werden oder den Beamten bei Dienstantritt aus einem Pool ausgefolgt werden.

 

Polizisten und Polizistinnen, die tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz sind und dabei ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, müssen durch den Staat bestmöglich geschützt werden!

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Exekutivbeamte und -beamtinnen, die im Außendienst tätig sind, mit stichfesten und bedingt schussfesten Unterziehschutzwesten ausgestattet werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.