1857/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.10.2016
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Qualität iENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Für Lehrkräfte in Österreich gibt es eine Vielzahl an Angeboten, die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) zu lernen. Die Nachfrage nach diesen Kursen und Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen  ist hoch. Um die ÖGS wirksam als Unterrichtssprache einsetzen zu können, müssen ausreichend ÖGS-kompetente Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

 

Allerdings ist nicht nachvollziehbar, welches Sprachniveau in den jeweiligen Kursen und Lehrgängen erreicht werden kann. Ebenso wenig nachvollziehbar ist, auf welchem Niveau Lehrkräfte die ÖGS beherrschen, und ob dieses für den Einsatz in Klassen mit hörbehinderten SchülerInnen ausreicht.

 

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen GeRS legt eine für Sprachenlernende und -lehrende umfangreiche Empfehlung vor, die den Spracherwerb, die Sprachanwendung und die Sprachkompetenz von Lernenden transparent und vergleichbar macht. Diese Empfehlung wird für alle Teilqualifikationen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schreiben und Sprechen) vorgenommen und ist in Form von sechs Kompetenzniveaus definiert und formuliert.[1]

 

Im Sinne der Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in der ÖGS wäre es daher anzustreben, die Angebote der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der ÖGS jeweils in den GeRS einzuordnen. Damit kann sichergestellt werden, dass Lehrkräfte für die Unterrichtstätigkeit in Klassen mit hörbehinderten SchülerInnen ausreichend in ÖGS qualifiziert sind. Die ist eine wichtige Ergänzung der Forderung nach der ÖGS als Unterrichtssprache für hörbehinderte SchülerInnen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, die Pädagogischen Hochschulen anzuweisen, die Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte in ÖGS nach dem GeRS zu klassifizieren und das erreichte Sprachniveau in der jeweiligen Kursbestätigung auszuweisen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen