1868/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.10.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kosten der GKKS für Asylwerber

Das gibt`s nur in Wien: E-Card für Asylwerber

Kosten unekannt

 

Während die Bundesländer mit krankenscheinartigen Ersatzbelegen arbeiten, geht Wien (wie auch bei den Öffis) seinen eigenen Weg: In der Bundeshauptstadt erhalten Asylwerber in der Grundversorgung eine E-Card und sind krankenversichert. Über die

 

"Asylwerber sind gesetzlich krankenversichert und damit anspruchsberechtigt. Somit sind diese Personen entsprechend medizinisch in Spitälern und von niedergelassenen Vertragsärzten zu betreuen", heißt es von der Wiener Gebietskrankenkasse.

 

"Administrativer Aufwand verringert"

"Da es in Wien viele Asylwerber gibt, hat man sich zur Vergabe von E-Cards entschlossen, zumal so der administrative Aufwand für alle Beteiligten im Vergleich zu anderen Lösungen verringert wird." Flüchtlinge erhalten ärztliche Hilfe, Medikamente sowie Heilbehelfe und Hilfsmittel (etwa Krücken), aber kein Kranken-oder Wochengeld.

 

Nicht sehr gesprächig ist die WGKK, was die Kosten anbelangt. Zitat einer Sprecherin: "Bezüglich Leistungen möchte ich darauf hinweisen, dass weitere Details dazu nicht bekannt gegeben werden."

http://www.krone.at/oesterreich/das-gibts-nur-in-wien-e-card-fuer-asylwerber-kosten-unbekannt-story-532579

In diesem Zusammenhang ist es dringend notwendig, dass die Gebietskrankenkassen bzw. das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine entsprechende Offenlegung der tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsbetreuung der Asylwerber vornimmt. Nur eine Kostentransparenz kann kurz-, mittel- und langfristig die Grundlage dafür bieten, dass man legistisch und im Vollzug sicherstellt, dass die Versichertengemeinschaft als Beitragszahler und die Staatsbürger als Steuerzahler hier nicht unverhältnismäßig belastet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einzuleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die Gebietskrankenkassen die tatsächlichen Kosten der Gesundheitsbetreuung für Asylwerber offenlegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.