1935/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Dr. Marcus Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Schutz der Familie als Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung“

Die traditionelle Familie bestehend aus Mutter, Vater und Kind(ern) sollte ein zentrales Anliegen einer jeden Gesellschaft sein. Die Familie ist zudem die erste und wichtigste Gemeinschaft für Menschen, wobei das Wohl der Kinder den Vorrang vor allen anderen Interessen hat. Die Familie ist auch der erste Ort für Sozialisation und Erziehung: In der Familie werden Individualität, Gemeinsinn und Werthaltungen vermittelt. Von diesen Voraussetzungen leben Gesellschaft und Demokratie. Familien geben Halt und sind die einzige Konstante in einer sich ständig ändernden Welt. Sie sind das zuverlässigste soziale Netz, das Generationen verbindet.

Die Ehe und die Familie als die engsten persönlichen Lebensgemeinschaften sind jener Ort, an dem das Leben der Menschen in erster Linie verankert ist. Sie bilden die Grundlage einer freien Gesellschaft. Sie sollte daher besonders geschützt, gestärkt und gefördert werden.

Die Familie erfüllt unersetzliche Aufgaben für den Einzelnen und für den modernen demokratischen Staat. Sie ist subjektiver und objektiver Bestandteil einer sozialen Ordnung und entspricht der Sehnsucht der Mehrheit der Menschen.

Die besondere Funktion der Familie für die Gesellschaft ist anerkannt. Immer wieder wurde die Verankerung von Ehe und Familie in der Verfassung verlangt und bereits im Jahre 1979 im Nationalrat die Abhaltung einer familienpolitischen Enquete zu diesem Thema initiiert.

Leider ist im Bezug auf die Familie im SPÖVP Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung 2013 - 2018 nicht sehr viel nachzulesen. In diesem wird lediglich darauf hingewiesen, dass „öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Familienfreundlichkeit gesetzt (Familien stärken und wertschätzen,...)werden sollten“.

Bis jetzt blieb es allerdings beim Konjunktiv des Wollens.

Die Politik als auch die Verfassung sollten daher Sorge tragen, dass die Bedürfnisse der Familien Gestaltungsprinzip der relevanten Politikbereiche werden. Mütter und Väter mit Kindern sollten daher bestmöglich unterstützt werden.

Deshalb sollte die Familie als schützenswertes Gut in der Verfassung verankert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Verankerung des Schutzes der Familie als Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung vorzulegen.“

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der 154. Sitzung des Nationalrates nach Stellung der Unterstützungsfrage

gemäß § 26 Abs. 5 GOG genügend unterstützt.