1951/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Zentrale Erfassung des Bildungsstandes von asylwerbenden und asylberechtigten schulpflichtigen Jugendlichen“

 

Gerade im Bildungsbereich besteht eine Vielzahl an offenen Fragen betreffend der Probleme mit der anhaltenden Flüchtlingskrise. Die Berichte und Einschätzungen über den Bildungsstand der Flüchtlinge weichen erheblich voneinander ab.

 

Zudem wird laut Anfragebeantwortung 7199/AB der aufenthaltsrechtliche Status im Personalinformationssystem des Bundesministeriums für Bildung nicht gesondert gekennzeichnet. Der aufenthaltsrechtliche Status stellt daher keinen Bestandteil der Bildungsdokumentation dar.

Es gibt somit auch keine zentral zugängigen Informationen darüber, wie viele Flüchtlingskinder welchen Schultyp besuchen, wie lange die Verweildauer im betreffenden Schultyp ist und welche Abschlüsse von diesen Kindern erreicht werden konnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, wird aufgefordert, die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bildungsstand aller asylwerbenden und asylberechtigten schulpflichtigen Jugendlichen in Österreich zentral zu erfassen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.