1958/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Schutz der Menschenrechte im Internet

 

Diskussionsforen im Internet leisten einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art 13 StGG, Art. 10 EMRK) endet jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung der Meinungsfreiheit einem anderen schadet und den öffentlichen Frieden gefährdet. Verletzende, diskriminierende und/oder rassistische Übergriffe im Netz haben in den letzten Jahren sowohl zahlenmäßig als auch in ihrer Form und Schärfe zugenommen.

 

Zwar können Hasspostings verschiedene Straftatbestände – teilweise von den Staatsanwaltschaften aus eigenem zu verfolgende Offizialdelikte bzw Ermächtigungsdelikte, teilweise auf eigenes Risiko der Opfer zu führende Privatanklagedelikte – erfüllen und werden auch entsprechend geahndet (Darüber hinaus hat ein Opfer hat auch die Möglichkeit sich mit seinen zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen.).

Doch gefährden Hasspostings zudem auch die demokratische Debatte. Sie führen dazu, dass sich verstärkt Personen Gehör verschaffen, die besonders aggressiv vorgehen.

 

Die beschriebenen Verhaltensweisen stellen schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten, wie das Recht auf Privat- und Familienleben oder das Recht vor Diskriminierung geschützt zu werden dar und bedrohen die freie Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs.

 

Nun ist den Antragstellern bewusst, dass die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter schon mehrerer Initiativen gesetzt hat, um diesen Phänomenen Einhalt zu bieten. Gleichermaßen ist den Antragstellern auch klar, dass hier europäische Initiativen vorbereitet bzw. schon im Gang sind, um ein rascheres Vorgehen von Providern und Strafverfolgungsbehörden gegen derartige Übergriffe zu ermöglichen.


Besondere Probleme stellen sich dabei in vielfacher Weise auch für Amtsträger, die wegen Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bedroht, eingeschüchtert und mit unhaltbaren Vorwürfen konfrontiert werden. Auch hier ist den Antragstellern bekannt, dass sich der Bundesminister für Justiz für diverse Verschärfungen, etwa beim Tatbestand des tätlichen Angriffs auf einen Beamten (§ 270 StGB) bemüht.

 

Um den beschriebenen Phänomenen und Entwicklungen entsprechend entgegenzutreten bzw entgegenzuwirken,

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, seine bisherigen diesbezüglichen Bemühungen mit aller Konsequenz fortzusetzen und konkrete Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich mit Nachdruck zu treffen, die darauf ausgerichtet sind, Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Angriffen und Beleidigungen im Internet zu schützen und darauf gerichtete europäische Initiativen weiter zu unterstützen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.