1996/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.02.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Abschaffung des EU-Beamten-Pensionssystems und Überführung in nationale Systeme auf ASVG Niveau“

 

„Die langfristigen Kosten der Pensionen der EU-Beamten sind erneut drastisch gestiegen. Laut EU-Kommission lagen sie Ende 2015 bei 63,81 Milliarden Euro – 8,9 % mehr als ein Jahr zuvor (58,6 Milliarden Euro). Damit legen die Verbindlichkeiten der EU für die Altersversorgung der Eurokraten immer rasanter zu. 2011 lagen sie noch bei 34,8 Milliarden Euro und damit etwa halb so hoch wie heute.Von den Ende 2015 festgestellten Kosten entfallen 7,4 Milliarden Euro allein auf die Gesundheitsversorgung der Eurokraten. Weitere 1,5 Milliarden Euro kosten die Pensionen der EU-Führungsspitze. Dazu zählen u.a. die Kommissionsmitglieder, der EU-Ratspräsident, die Spitze des EU-Rechnungshofs und die Abgeordneten des EU-Parlaments  

…..

….. Insgesamt sind 21.341 Beamte der EU-Kommission im Ruhestand. Sie erhielten im Schnitt 4400 Euro Pension. In vielen anderen EU-Institutionen liegen die Ruhegelder aber deutlich höher. Beim Auswärtigen Dienst der EU gab es im Schnitt 5769 Euro, beim EU-Rechnungshof waren es 5235 Euro. Dort werden auch die höchsten Pensionen gezahlt: 10.855 Euro netto! Die EU-Kommission überwies ihrem bestverdienenden Pensionär dagegen „nur“ 9870 Euro.“[1]

Neben den vielen Baustellen auf nationaler Ebene, wie den nach wie vor bestehenden Luxuspensionen auf Steuerzahlerkosten über der ASVG-Grenze, ist es der Europäischen Union offensichtlich unbemerkt vom Licht der Öffentlichkeit gelungen, ein noch weitaus größeres Luxus- und Mehrfachpensionssystem zu installieren, als es jemals mit der Gründung der europäischen Gemeinschaft beabsichtigt gewesen sein kann.

Augenscheinlich hat sich bisher noch niemand mit den Pensionen der "Amtsträger" aus der EU beschäftigt, wenn man die jährlichen EU-Berichte der einzelnen Ministerien an den Nationalrat über die Aufgaben des kommenden Jahres studiert. Umso mehr ist es an der Zeit, eine vollkommene Renationalisierung dieses europäischen Luxuspensionssystems umzusetzen, um für ehemalige EU-(Spitzen)beamte, Präsidenten, Kommissäre, etc., die bereits während ihrer Amtszeit Spitzengehälter beziehen, im Alter ein Mehrfachpensionssystem zur Pension im eigenen Land vorzusehen.

Dabei ist es vollkommen irrelevant, in welcher Position sämtliche Mitarbeiter der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ihre Tätigkeit in der EU ausführen - die Beiträge, die sie in ein Pensionssystem einzahlen, können nur in das Pensionssystem des eigenen Landes - in Österreich analog dem ASVG System - geleistet werden, um Doppelpensionen und Privilegien zu verhindern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung in allen europäischen Gremien dafür einzusetzen, dass das bestehende EU-Beamten-Pensionssystem umgehend abgeschafft und durch eine Überführung in nationale Systeme mit maximalen ASVG Niveau ersetzt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.

 



[1] http://www.bild.de/politik/ausland/altersvorsorge/eu-beamte-pensions-kosten-47317190.bild.html