200/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Bedarfs- und Kapazitätserhebung im tertiären Sektor sowie Ausbau der UNI-Autonomie im Bereich der Zugangsregelungen

 

Anfang des Jahres 2013 hat der Wissenschaftsausschuss und in der Folge der Nationalrat beschlossen, die Finanzierung der Universitäten auf das Modell der Studienplatzfinanzierung umzustellen. Nach einer Pilotphase soll die so genannte "kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung" ab 2016 teilweise und nach 2019 komplett implementiert werden.

 

Ziel der Novelle ist es nicht etwa, den freien Hochschulzugang einzuengen, sondern die Betreuungssituation an den österreichischen Universitäten zu verbessern, so begründete Wissenschaftsminister Töchterle die Umstellung. Das Gesetz schafft dabei auch die Möglichkeit, zunächst in fünf überdurchschnittlich nachgefragten Studien, Zugangsregeln einzuführen, sollte die Zahl der Studienanfänger_innen die gesetzliche festgelegte österreichweite Mindestanzahl an Studienplätzen überschreiten.

 

Betroffen von dieser Regelung sind die Studienfelder "Architektur und Städteplanung" (ausgenommen sind dabei die Studien an der Universität für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Wien) mit 2.020 Plätzen, ferner "Biologie und Biochemie" (ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen) mit 3.700 Plätzen, die beiden Studienfelder "Informatik" mit 2.500 und "Pharmazie" mit 1.370 Plätzen sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft" mit 10.630 Plätzen. Zur Bewältigung des Studentenansturms werden 95 neue Professorenstellen geschaffen.

 

Kritik gab es damals nicht nur von der Opposition, sondern auch seitens der Österreichischen Hochschülerschaft und der Rektorenkonferenz und zwar auch dahingehend, dass diese Umstellung auf ein Modell, das die Fachhochschulen bereits anwenden, folgende Gefahr birgt: Fachhochschulen bieten Studien an, die von der Wirtschaft „gebraucht“ werden. Sollten UNIs also auch nur noch Studien anbieten, die von der Wirtschaft „diktiert“ werden?

 

Um diese Diskussion führen und schließlich eine solide Entscheidung treffen zu können, bedarf es einer umfassenden und aussagekräftigen Bedarfs- und Kapazitätserhebung im tertiären Sektor, die es bislang in dieser Form leider nicht gibt. Es muss erhoben werden, welche exakten Kosten mit welcher Studienrichtung verbunden sind und welchen Bedarf/Nutzen es für dieses Studium gibt. Eine solche Analyse wäre die Grundlage für weitere Entscheidungen in diesem Bereich, auch was Zugangsregelungen betrifft. Diese sollten ohnehin im Autonomiebereich der einzelnen Universitäten liegen, weil diese an Besten entscheiden können, welche Regelungen geeignet sind und welche nicht.

Die Universitäten sollen autonom Aufnahmeverfahren entwickeln, die den Bedingungen des Studiums entsprechen und die potentiellen Studenten über die Anforderungen des jeweiligen Studiums informieren, sodass auch diese eine fundierte und richtige Entscheidung für ihren weiteren Bildungs- und Lebensweg treffen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Wissenschaft werden aufgefordert, die Erstellung einer umfassenden und aussagekräftigen Bedarfs- und Kapazitätserhebung im tertiären Sektor in Auftrag zu geben und einen entsprechenden Bericht über die Ergebnisse dieser Analyse so rasch wie möglich dem Nationalrat vorzulegen. Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse sollen die Universitäten autonom Aufnahmeverfahren entwickeln und zur Anwendung bringen können.“

 

 

Zuweisungsvorschlag:  Wissenschaftsausschuss