2027/A XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Zanger, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes‑Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird.

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes‑Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz - B-VGBGBl. Nr. 1/1930zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 106/2016, wird wie folgt geändert:

 

Im Artikel 127a. Abs. 7 und 8 wird dem jeweils letzten Satz folgender Satzteil angefügt „oder einen auffällig raschen Abbau von Rücklagen aufweisen.

 

 

 

Begründung

 

Im September 2005 kam es zum Verkauf der gemeindeeigenen Hartberger Sparkasse an die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG. Damit wurde der Grundstein für einen sagenhaften Steuergeldskandal der Extraklasse gelegt. Für eine Gemeinde mit einem – im Jahr 2016 veranschlagten – Budget von rund 25 Millionen Euro war der damals erzielte Erlös von 64 Millionen Euro ein regelrechter Geldsegen. Allerdings wurden schon damals Stimmen laut, die den Verkaufspreis als viel zu gering bezeichneten. Dem zu dieser Zeit amtierenden Bürgermeister Karl Pack (ÖVP) wurde demnach im Februar 2006 im „Standard“ vorgeworfen, sich „auf ein Gutachten verlassen zu haben, in dem die Bank massiv unterbewertet wurde.“ (Quelle: http://derstandard.at/2322213/Verkauf-der-Hartberger-Sparkasse-sorgt-fuer-Zank-und-Hader)

Nichtsdestotrotz ergab sich der Umstand, dass Hartberg einen Geldbetrag zur Verfügung hatte, der knapp dreimal so hoch ist, wie ein einzelnes Jahresbudget. Dies ist einerseits ein wahrer Geldregen für eine Kommune, andererseits birgt es die Gefahr in sich, die monetäre Gunst für Sinnlosigkeiten oder Experimente zu missbrauchen. Die Zweifler sollten leider Recht behalten.

Wenige Jahre nach dem Verkauf der Sparkasse stellten sich bereits die ersten Hiobsbotschaften ein. So entschied man sich für überaus riskante Geldanlagen und verspekulierte innerhalb kürzester Zeit etwa drei Millionen Euro. Der „Standard“ berichtete am 26. November 2008 folgendermaßen: „Nachdem man im Frühjahr zweieinhalb Millionen mit Immobilienpapieren verzockt hat, eine Million davon durch Meinl European Land (MEL) Aktien, gingen nun weitere 800.000 Euro auf den Virgin Islands verloren.“ Alt-Bürgermeister Pack zeigte sich davon nur wenig beeindruckt und betonte, weiterhin das aus dem Verkauf der Sparkasse lukrierte Geld in spekulativen Papieren belassen zu wollen. „40 Millionen davon wollte man für die Stadt arbeiten lassen, wobei der Bürgermeister, der sich als Opfer der Finanzkrise sieht, beteuert, dass er 95 Prozent davon konservativ (Festgelder, Staatsanleihen) anlegen ließ. Ausschließen könne man aber nicht, dass noch mehr ‚in die Hosen gehen kann‘.“ Dass die Gemeindeaufsicht Investitionen auf den Virgin Islands [!] überhaupt zuließ, scheint grob fahrlässig. Unverständlich ist, dass es überhaupt möglich war, sich mit Steuergeldern in hochspekulative Geschäfte einzukaufen. Dies spricht Bände und markiert einen traurigen Höhepunkt rund um das Versagen der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit.

Im Jahr 2015 kam es dann letztendlich zum bösen Erwachen. Wie die „Kleine Zeitung“ vom 26. September 2015 berichtete, wurde eine Reformgruppe eingesetzt, um mögliche Sparpotentiale sichtbar zu machen, da alle Geldtöpfe ausgeräumt seien und der Handlungsdruck sehr groß war. Karl Pack kommentierte die bereits in der Vergangenheit sichtbare Notwendigkeit, Einsparmöglichkeiten auszuloten und nicht nur auf die Erlöse des Sparkassenverkaufs zuzugreifen. Er ließ jedoch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem steuerzahlenden Bürger vermissen, dem ursprünglich versprochen worden war, das Geld für die Stadt arbeiten zu lassen: „‚Wenn du den Sparstift nicht nehmen musst, nimmst du ihn auch nicht‘, resümiert Pack ohne hörbare Selbstzweifel nach zehn Jahren. Heute sind die Reserven jedoch verbraucht. ‚So lange im Häferl was drinnen ist, wird eben daraus getrunken‘, beschreibt der Bürgermeister mit verblüffender Offenheit die Praxis ab 2005. Eine Gemeinde sei keine Sparkasse, ‚es war immer geplant, die Veranlagung zu verbauen‘. Dass man nach dem Verkauf sehr wohl davon sprach, den Enkeln einen bequemen finanziellen Polster hinterlassen zu wollen, zuletzt immerhin noch eine ‚eiserne Reserve‘, wird heute von den Beteiligten nicht mehr gerne gehört.“ (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/oststeier/peak_oststeier/4829883/Analyse-zum-Sparkurs_Hartberg_Schmerzhafter-Weg-aus-der-Komfortzone?from=suche.intern.portal)

Nur zwei Monate später schlug die Opposition endgültig Alarm. So soll gemäß der Berichterstattung der „Kleinen Zeitung“ vom 19. November 2015 das Budget 2015 mit geschönten Annahmen erstellt worden sein, es seien Sondersubventionen für den Profifußball und den Stadionumbau geflossen. Diese Förderungen sollen nur aufgrund eines Naheverhältnisses des Bürgermeisters zum Verein geflossen sein, auf dessen Homepage er als Präsident geführt worden sei und es immense Haftungen für unbedeckte Kredite einer Immobilientochter gäbe. Zudem lägen die Schulden der Stadt bereits bei 25 Millionen Euro, vier bis fünf Millionen davon seien unbedeckt.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/oststeier/peak_oststeier/4870339/Hartberg_Jetzt-eskaliert-der-Budgetstreit)

Die Konsequenzen der finanziellen Misswirtschaft wurden deutlich sichtbar, als die Stadt Hartberg mit einmonatiger Verspätung ein Budget für 2016 beschloss. Interessant dabei war, dass der ÖVP-Finanzstadtrat und drei weitere Mandatare der Bürgermeisterpartei gegen den Voranschlag stimmten. Es ist wohl ein einmaliges Alarmsignal, wenn der Finanzreferent die Notbremse ziehen muss angesichts der Überziehung des Finanzrahmes und ausgelagerter Schulden in Millionenhöhe. Über den Vorgang selbst berichtete die „Kleine Zeitung“ am 9. Februar 2016: „Neben Grünen und Neos, die wie erwartet gegen den Voranschlag auftraten, stimmte auch VP-Finanzreferent Ludwig Robitschko gemeinsam mit drei weiteren schwarzen ‚Dissidenten‘ gegen das von Bürgermeister Karl Pack vorgetragene Budget. Statt Strukturen zu verbessern, werde im Ausmaß von 2,2 Millionen Euro auf finanzielle Einmaleffekte gesetzt, was ein erhebliches Risiko für die finanzielle Zukunft der Stadt mit sich bringe, kritisierte Robitschko. Dass ein Finanzreferent der seit 1945 ununterbrochen regierenden VP das von seiner Partei erstellte Budget ablehnt, ist ein bislang einmaliger Vorgang in Hartberg. Heftige Kritik übte Robitschko an Kontoüberziehungen in der Gemeinden und ihren ausgelagerten Gesellschaften in einer Gesamthöhe von 5,6 Millionen Euro. Die Tilgung sei im Budget nicht eingepreist. Hätte er früher gewusst, wie es tatsächlich um die finanzielle Situation der Stadt bestellt sei, hätte er das seine [sic!] oder andere womöglich nicht mittragen können, meinte er im Rückblick auf die zahlreichen Projekte der vergangenen Jahre.

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/oststeier/peak_oststeier/4921752/Hartberg_Finanzreferent-stimmte-gegen-das-Budget)

In Folge dessen plante man innerhalb der schwarz-roten Koalition die Abwahl des verantwortungsvollen Finanzreferenten, was zumindest erst eine Sitzung später durchgeführt werden konnte, da die Opposition gemeinsam mit den vier ÖVP-Rebellen aus der Gemeinderatssitzung auszog. Dass der Landespolitik diese Zustände verborgen geblieben sind, darf stark angezweifelt werden, ist doch, so berichtete die „Kleine Zeitung“ am 16. März 2016, der ÖVP-Landtagsabgeordnete Lukas Schnitzer im Hartberger Gemeinderat in der nunmehr stark dezimierten Bürgermeisterfraktion vertreten. Auch eine suggerierte Erholung der Gemeindefinanzen muss in Abrede gestellt werden, wenn es zu Pfändungen kommen soll: „Dem [Der Erholung, Anm.] entgegen steht die geplante Verpfändung des städtischen Bauhofes um ein überzogenes Konto in der Immo-Tochter HSI zu besichern. Die Bank hat angeblich mit einer Fälligstellung der Forderung gedroht, sollte die Sache bis Ende März nicht geregelt sein.“  (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/oststeier/peak_oststeier/4947041/Streit-um-Finanzstadtrat_Hartberg_VPKlub-steht-vor-Zerfall)

In einer Analyse des „Standards“ vom 12. April 2016 wird ersichtlich, wie leichtfertig man mit dem Geld der Hartberger Bürger umging. „Das Dilemma begann 2006, als die Stadt ihre Sparkasse um fast 65 Millionen Euro verkaufte. Danach brach ein regelrechter Bauboom in Hartberg aus. Stadtgebäude und Straßen wurden saniert, Großprojekte wie eine Tiefgarage finanziert. Statt etwas auf die hohe Kante zu legen, erlag die damalige Stadtregierung unter Pack der Verlockung, einen Gutteil des Geldes mit hochspekulativen Papieren zu vermehren. […] 2014 kam die Wahrheit auf den Tisch. Der Topf war leergeräumt, im Budget klaffte ein Loch von 1,2 Millionen Euro. ‚Natürlich habe ich auch Fehler gemacht‘, sagt Pack, der jetzt, am Ende seiner politischen Laufbahn, vor einem Scherbenhaufen sitzt. […] Man sei bei den Spekulationsverlusten ‚eh glimpflich‘ davongekommen. ‚Wir haben ja mit dem Geld auch Werte geschaffen. Natürlich gibt es einen Reform- und Einsparungsbedarf. Aber es stimmt einfach nicht, dass wir ein Liquiditätsproblem haben‘, sagt Pack. Er glaubt, Robitschko wolle nur seinen Sessel. ‚Blödsinn, das Budget ist völlig aus dem Ruder gelaufen, der Bürgermeister versucht jetzt mit Entnahmen aus Tochterbetrieben, Grundstücksverkäufen und Auflösungen letzter Rücklagen das Budget über die Runden zu bringen. Das konnte ich einfach nicht mehr mittragen‘, sagt Robitschko.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000034642957/Stadt-Hartberg-Der-Fluch-des-vielen-Geldes)

Während der letztendlich gescheiterte Bürgermeister Karl Pack sein Amt durch innerparteiliche Konkurrenz bedroht sah, vergab man wohl die letzte Chance, das Gemeindebudget einer Gesundung zuzuführen. Die massiven Verluste als „glimpflich“ darzustellen, kann jedoch nur als äußerst realitätsfern bezeichnet werden.

Bis in das Jahr 2016 ließ man seitens der Landesregierung und der Aufsichtsbehörde gewähren. Erst als der Druck zu groß geworden ist und die parteiinternen Zerwürfnisse ein verheerendes Bild vom Zustand der Kommune zeichneten, wurde man seitens des Landes aktiv. Die Gemeindeaufsichtsbehörde begann mit der Erstellung eines Prüfberichtes, um die Versäumnisse der Jahre 2010 bis 2016 aufzuarbeiten.

Bereits kurz nach Beginn der Prüftätigkeit verspürte der Bürgermeister plötzlich eine ungeahnte Pensionssucht und zog sich blitzartig aus der Politik zurück. Am 30. Juni 2016 verließ Karl Pack nach zwölf Jahren die Hartberger Kommunalpolitik und hinterließ Sorgen und Chaos. Am 4. Juli 2017 wurde Marcus Martschitsch zum neuen Bürgermeister gewählt, der bereits zu Beginn seiner Amtszeit feststellte, dass ihm eine Herkulesaufgabe bevorsteht. „Ich bitte euch, den Weg für Hartberg gemeinsam zu gehen. Wir haben große Aufgaben zu lösen - überlegt und sachorientiert“, sagte dieser im Rahmen seiner ersten Ansprache als Bürgermeister (Quelle: http://www.krone.at/steiermark/hartberg-hat-einen-neuen-buergermeister-marcus-martschitsch-story-518343). Er wusste offensichtlich ganz genau, wie es um die Situation seiner Kommune bestellt ist. Letztendlich sollte das betonte Gemeinsame jedoch nicht auf fruchtbaren Boden fallen.

Die Fertigstellung des Prüfberichtes dauerte bis 12. Jänner 2017 und die Veröffentlichung am 30. Jänner 2017 desselben hatte gewaltige Sprengkraft. Die Bemühungen von Martschitsch waren endgültig zerschlagen. (Quelle: http://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12558342/29767960/)

Zunächst äußerte sich der politisch zuständige Referent der Landesregierung Michael Schickhofer zum vernichtenden Urteil der Gemeindeaufsicht und sagte in einer ersten Reaktion: „Ich bin erschüttert. Grundsätze der Kommunalpolitik sind hier aufgelöst, was andernorts selbstverständlich ist, hat in Hartberg nicht gegolten. Der Bericht geht unverzüglich an den Staatsanwalt, weil finanzieller Schaden nicht ausgeschlossen werden kann.“ (Quelle: http://www.krone.at/steiermark/brisanter-pruefbericht-zu-hartberg-liegt-jetzt-vor-missstaende-story-548441)

Als Reaktion kündigte die SPÖ-Hartberg daraufhin ihrem schwarzen Koalitionspartner die Zusammenarbeit am 28. Jänner 2017. Dieser Schritt ist nur allzu verständlich, weil die SPÖ beim Lesen der Feststellungen der Gemeindeaufsicht vermutlich erst realisierte, welch desaströse Politik diese jahrelang mitgetragen hat. Um nicht auch noch dafür verantwortlich gemacht zu werden, zog man also die Notbremse. Der ehemalige Landtagsabgeordnete und Gemeindefunktionär Wolfgang Böhmer verkündete das Koalitionsaus und gab seinen Rücktritt bekannt. Der Hartberger Bürgermeister reagierte wenig erfreut: „Es war sehr überraschend für mich. Ich habe das Gefühl, dass die Geschwindigkeit der Reformen zu rasch war für die SPÖ.“ (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2822520/

Die Reformen, von denen Martschitsch sprach, sind aber derart umfangreich, dass man sich fragen muss, wie die Gemeinde denn überhaupt jemals handlungsfähig war. So fasst der Prüfbericht auf acht Seiten insgesamt 71 Missstände auf, die zum Haare raufen sind. So werden im Folgenden nur exemplarisch Feststellungen der Prüfungsorgane aufgezählt:

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stadtregierung beinahe alle gesetzlichen Grundsätze über Bord geworfen hat und die Geschicke Hartbergs von einer Chaostruppe geführt wurden. Warum die Gemeindeaufsicht erst 2016 reagierte, ist und bleibt ein Mysterium. Angesichts der desaströsen Entwicklungen ist es völlig unverständlich, warum eine Einschaltung des Rechnungshofes in der Causa Hartberg nicht möglich sein soll. Art 127a Abs 7 bzw. 8 B-VG verlangt eine auffällige Entwicklung bei Schulden oder Haftungen im Vergleich mit anderen Gemeinden. Im vorliegenden Fall betreffen die Auffälligkeiten (Verbrauch und Verlust durch Spekulationen etc.) jedoch Rücklagen, die durch den Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse lukriert wurden. Rücklagen sind aber nicht von Art 127a Abs. 7 bzw. 8
B-VG umfasst, weswegen keine Prüfkompetenz des Rechnungshofes besteht.

Letzten Endes bleibt das traurige Fazit, dass innerhalb weniger Jahre für Prestigeprojekte des Bürgermeisters und durch fahrlässige Spekulationen – ohne Eingreifen der ebenfalls zu kritisierenden Gemeindeaufsicht – sämtliche Erlöse des Sparkassenverkaufs, annähernd 65 Millionen Euro dem Verlust anheimfielen. Aufgrund der anhaltenden Pleitenserie in vielen steirischen Gemeinden, der kolportierten Schulden parallel zum Verlust der Sparkassenverkaufserlöse sowie der oben angeführten Vorgänge herrscht dringender Klärungsbedarf.

Daher ist es dringend notwendig, Art 127a Abs. 7 und 8 B-VG um den im Antragstext angeführten Zusatz zu erweitern, damit künftig auch jene Gemeinden durch den Rechnungshof geprüft werden können, die einen auffälligen Abbau von Rücklagen zu verzeichnen haben. Insbesondere das Beispiel Hartberg zeigt das Erfordernis auf, die Kompetenz des Rechnungshofes im Hinblick auf Kommunen zu erweitern, die durch hohe Einmalerlöse unwirtschaftlich, unvernünftig und unzweckmäßig handeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht, sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.