203/A XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2013, wird wie folgt geändert:

 

Die Z. 2 des Abschnitts D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird Z. 37 des Abschnitts M.

 

 

Begründung

 

Der Entwurf des neuen Bundesministeriengesetzes beinhaltet weiterhin die Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung und Frauen. Dies entspricht nicht der Logik einer proaktiven Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen als vollwertige Institutionen des tertiären Sektors.

Wir fordern eine Aufwertung der Pädagogischen Hochschulen und daher eine Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Die Pädagogischen Hochschulen erfüllen einen wichtigen Beitrag in Österreichs Gesellschaft, nämlich die Ausbildung und Bildung der zukünftigen Lehrer_innen. Die Pädagogischen Hochschulen müssen in ihrer Autonomie gestärkt werden und sollen denselben Stellenwert erhalten wie Universitäten und Fachhochschulen. Dem zufolge muss auch die Autonomie der Pädagogischen Hochschulen ausgebaut und gestärkt werden und die Pädagogischen Hochschulen müssen die Möglichkeit haben, die eigene Forschung voranzutreiben. Diese ist wichtig zur Stärkung des Professionsverständnisses der Pädagog_innen und Lehrer_innen.

 

Im Regierungsprogramm 2008-2013 findet sich folgende Aussage wieder: „Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.“

Im Regierungsprogramm 2013-2018 finden die Pädagogischen Hochschulen nicht einmal mehr Erwähnung. Dies entspricht aber nicht der zentralen Rolle, die den Pädagogischen Hochschulen noch im Regierungsprogramm 2008-2013 beigemessen wurde. Und es entspricht auch nicht den realpolitischen Notwendigkeiten. Bei der Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu wird eine umfassende Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ein zentraler Erfolgsfaktor sein. Während die Universitäten viel Erfahrung und Expertise in der theoretischen Arbeit und wissenschaftlichen Fachausbildung mitbringen, bringen die Pädagogischen Hochschulen breites Knowhow in pädagogischen Sphären und viel Erfahrung in der intensiven Zusammenarbeit mit Schulen sowie im praxisorientierten Lernen mit. Wenn diese zwei Institutionen nicht auf Augenhöhe kommen, wird es zu keinen nachhaltig gelingenden Kooperationen kommen können. Die Politik muss hier einen stimmigen Rahmen setzen und beide Institutionen als eindeutig tertiäre Einrichtungen behandeln.

Die Pädagogischen Hochschulen sind in vielerlei Hinsicht noch in ihren alten Strukturen gefangen (im Verständnis einer „nachgeordneten Dienststelle“), anstatt sich zu unabhängigen, autonomen Hochschulen zu entwickeln.

 

Wenn die PädagogInnenbildung Neu mehr als nur Berufsausbildung sein soll, braucht es aber genau diese autonomen Hochschulen. Der Auftrag und die Erfahrung, den politischen Rahmen für tertiäre Institutionen zu gestalten und zu halten, liegen eindeutig im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Durchführung einer ersten Lesung binnen drei Monaten verlangt.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss