204/A XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit das Parteiengesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das das Parteiengesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:

 

1.    Nach § 6 Abs 6 Z 11 wird folgende Z 12 eingefügt:

„(12) natürlichen oder juristischen Personen, sofern die Spende den Betrag von 500 000 Euro übersteigt“

 

2.    Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:

„Darlehen

§ 6a. Politische Parteien dürfen keine Darlehen annehmen von natürlichen und juristischen Personen, sofern das Darlehen den Betrag von 500 000 Euro übersteigt, ausgenommen Kreditinstitute gemäß § 1 BWG.“

 

 

Begründung

 

Im Rahmen der dringend erforderlichen Reform der Parteienfinanzierung sollte auch der Bereich der Parteispenden Berücksichtigung finden.

 

Mit dem vorliegenden Antrag wird daher eine Begrenzung von Großspenden und Parteien gewährten Darlehen auf jeweils 500.000 Euro jährlich vorgesehen, um unzulässige Einflussnahmen durch Unternehmen und Einzelpersonen zu verhindern.

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss