206/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“

 

 

Erst im Juli wurde das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt und damit die GmbH „light“ ins Leben gerufen. Diese Erleichterung in der Aufbringung von Eigenkapital für die Gründung war begrüßenswert und die geplante Rücknahme der Novelle stößt bei Wirtschaftstreibenden auf Unverständnis. Der Wirtschaftsstandort Österreich benötigt ein Unternehmer_innen freundliches Klima. Die Einstiegshürden ins selbstständige Unternehmertum sollen so gering wie möglich gehalten werden. Scheinbar ist es der Bundesregierung nicht möglich, Rechtssicherheit für Unternehmer_innen zu gewährleisten, siehe dazu auch das Tabakgesetz, denn durch das Abgabenänderungsgesetz soll die Anforderung betreffend Mindeststammkapital der GmbH wieder revidiert und zusätzliche bürokratische Hürden wie die Anführung eines als diskriminierend verstehbaren Zusatzes im Firmenwortlaut eingebaut  werden. Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis für junge Unternehmen ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch nicht über den Weg einer zwangsweisen Gewinnrücklagendotierung erreicht werden. Um den Gründer_innen den Einstieg weiter zu vereinfachen wäre eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf € 0  begrüßenswert. Der GmbH-Gründer lässt jährlich 25 Prozent des Gewinns in das Eigenkapital fließen, bis ein Stammkapital von € 10.000 erreicht ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das GmbH Gesetz dahingehend zu ändern, dass das erforderliche Mindeststammkapital für die GmbH € 0 beträgt.“  

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss

vorgeschlagen.