2122/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Aufnahme der Pflege in die gesetzliche Sozialversicherung“

 
Die demografische Entwicklung zeigt für Österreich klar auf, dass im Bereich der Pflege Handlungsbedarf besteht und eine zukunftsorientiere Reform und Weiterentwicklung der österreichischen Sozialversicherung als Ganzes erforderlich ist.

 

Zwei Drittel der erforderlichen Mittel für die Pflege müssen bereits gesondert vom Bund geleistet werden, auf Länder und Gemeinden entfällt ein Drittel. Laufende Erhöhungen für Bundesmittel sind vorprogrammiert und auch der Kollaps des Pflegefonds im Jahr 2021 ist nicht weit. Fakt ist, der Bereich der Pflege ist in Österreich als „Baustelle“ einzustufen und die Finanzierung des steuergeldfinanzierten Pflegefonds als „momentan ruhender Vulkan“.

Die Länder sind nicht in der Lage, die Pflegekosten zu übernehmen, wenn der Pflegefonds im Rahmen von ebenfalls geplanten Einsparungen nicht mit immer höheren Steuermitteln zusätzlich subventioniert werden kann. Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege bei gleichbleibendem Leistungsniveau ist in Österreich langfristig nicht mehr möglich.

 

Aus diesem Grund benötigt Österreich anstatt des bestehenden Stillstandes und des immer höheren Bundesanteils zum Stopfen des Pflegefonds zukunftsorientierte Reformen und neue Maßnahmen zur Finanzierung der Pflege. Andere Länder waren hier bereits innovativer - wie das Beispiel Bayern zeigt: Die am 01.01.1995 im Freistaat Bayern eingeführte Pflegeversicherung bildet einen eigenständigen Zweig der dortigen Sozialversicherung. Die Versicherungspflicht der sozialen Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind also alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und zwar sowohl die Pflichtversicherten als auch die freiwillig Versicherten. Seit dem 01.07.2002 besteht auch ein Beitrittsrecht zur sozialen und privaten Pflegeversicherung, jedoch beschränkt auf eng bestimmte Personenkreise (z. B. Zuwanderer, Auslandsrückkehrer).

 

Nach dem Vorbild Bayerns kann auch eine Einbeziehung der Pflege in die österreichische  Sozialversicherung sowohl die bestehende medizinische als auch die pflegerische Grundversorgung der Menschen sicherstellen. Eine solche Pflegeversicherung soll eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit sein und variabel nach Bedarf Geld- bzw. Sachleistungen erbringen, um die erforderliche häusliche oder stationäre Pflege zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Aufnahme der Pflege in das Sozialversicherungssystem vorsieht, um die pflegerische Grundversorgung analog zur medizinischen Grundversorgung in Österreich abzusichern.“


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.