2165/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

betreffend temporäre Aussetzung der Vignettenpflicht auf der A 22 im Abschnitt zwischen Stockerau Mitte und Stockerau Nord

 

 

In der Stadt Stockerau ist der Bau einer Straßenunterführung der dortigen Bahntrasse geplant. Ab Februar 2018 soll die Stockerauer Hornerstraße, an der Wohnhausanlagen, Gastronomiebetriebe und Einkaufszentren liegen, im Bereich der Bahntrasse für voraussichtlich 14 Monate für den Straßenverkehr komplett gesperrt. Die einzige vignettenfreie Ausweichroute für Autofahrer ist äußerst weiträumig. Die Belastung der Anwohner dieser Ausweichroute wäre unzumutbar. Deutlich kürzer und weniger belastend für die betroffene Bevölkerung ist die Benutzung der mautpflichtigen A22 (Donauuferautobahn) als Umfahrungsmöglichkeit.

 

In der Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs heißt es unter Punkt 2.3.2 „Vorübergehende Ausnahmen“:

„Im Falle einer unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkung im begleitenden Straßennetz im Sinne des § 44b Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), BGBl. Nr. 159/1960, besteht auf den als Umleitung dienenden Autobahn- oder Schnellstraßen-abschnitten keine Vignettenpflicht, soweit die Verkehrsbeschränkung durch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr, der Gebrechen-dienste öffentlicher Versorger oder Entsorgungsunternehmen angeordnet wird, und die Zwangsumleitung auf eine Autobahn oder Schnellstraße vorgenommen wird. Wenn am Kraftfahrzeug keine gültige Vignette angebracht ist, ist die Autobahn oder Schnellstraße über die nächstmögliche Ausfahrt wieder zu verlassen.“

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht alles Erforderliche zu unternehmen, damit es während der Totalsperre der Hornerstraße in Stockerau zu einer zeitgleichen temporären Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A22 zwischen Stockerau Mitte und Stockerau Nord kommt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.