2256/A XXV. GP

Eingebracht am 19.06.2017
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Antrag

gemäß § 26 GOG

 

der Abgeordneten Johann Höfinger, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:

In § 40 Abs. 5 wird die Wortfolge „§§ 5 Abs. 6, 10 Abs. 4 sowie § 12 Abs. 2 und 3“ ersetzt durch die Wortfolge „§§ 3b, 5 Abs. 6 und 10 Abs. 4“.

 

Begründung

Mit der Berichtigung des Querverweises in § 40 Abs. 5 wird ein legistisches Versehen bereinigt und damit dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen gemäß § 3b ermöglicht.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf eine Erste Lesung dem Umweltausschuss zuzuweisen.