2268/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.06.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit bei Zimmervermietung

 

Die Nichtweitergabe von für die Einhebung von Steuern und Abgaben erforderlichen Daten durch Sharing-Plattformen, wie zum Beispiel Airbnb, beeinträchtigt die abgaben- und steuerrechtliche Gleichbehandlung aller Vermieter.

In Wien sind derzeit rund 8000 Wohnungen vor allem auf Vermiet-Plattformen wie Airbnb zu finden. Es gibt eine Schätzung, nach der die Stadt Wien durch nicht gemeldete Aufenthalte derzeit pro Jahr zirka 500.000 Euro an Ortstaxe verliert.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erfolgte eine Änderung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes mit dem Ziel, dass die Stadt Wien Zugang zu den entsprechenden Daten der Vermietung erhält.

Ähnliches ist nunmehr auch in Oberösterreich geplant, wo ein Entwurf eines neuen Tourismusgesetzes vorsieht, dass die für die Einhebung der Ortstaxen zuständige Behörde die Plattformen dazu auffordern können soll, Namen und Kontaktdaten der Unterkunftsgeber weiterzuleiten. Alternativ soll die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle mit einer Plattform vereinbaren können, dass die Ortstaxe direkt von der Plattform verrechnet wird.

Schätzungen zufolge entgehen der Republik Österreich rund fünf Millionen Euro an Einkommensteuer durch diese Form der Privatzimmervermietung.

In Deutschland hat das Verwaltungsgericht Freiburg in Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Bedenken kürzlich ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil gefällt, welches die Datenweitergabe erlaubt. Die Erhebung der Daten sei im Sinne der Nachverfolgung der Steuerabgabenpflicht zulässig. Derartige Vermietungen seien für steuerliche Unregelmäßigkeiten besonders anfällig, befand das Gericht. Für dieses kommt es auch nicht in Frage, dass die Daten einzeln abgefragt werden, weil der Aufwand zu hoch sei. Die Stadt Freiburg könne von einem Online-Buchungs-Portal Auskunft über die beim Portal registrierten Vermieter im Stadtgebiet, die übers Buchungsportal Übernachtungsmöglichkeiten anböten - ausgenommen Hotelbetreiber – , verlangen. Dagegen hatte das Buchungsportal geklagt und erklärt, eine generelle Auskunftsverpflichtung verstoße gegen den Datenschutz und sei unverhältnismäßig. Das Buchungsportal hat verloren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Voraussetzung zu schaffen bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die Weitergabe von für die Einhebung der entsprechenden Abgaben und Steuern erforderlichen Daten durch Sharing-Plattformen an Behörden normiert wird, um die Abfuhr der gesetzlich normierten Abgaben und Steuern bei allen Vermietungen zu gewährleisten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.