2288/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.09.2017
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Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Nach jedem Lebensmittelskandal sind die Medien voll mit Forderungen nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die Landwirtschaftskammer (LK) fordert beispielsweise eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch- und Eierprodukten in der Gastronomie[1]. Im Wahlprogramm zur EU-Wahl 2014 fordert der Bauernbund: „Es braucht eine klare, für Verbraucher nachvollziehbare Herkunftskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte. Das schafft Vertrauen und macht Tierschutz nachweisbar. Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein!“

 

Auch die jüngst einstimmig angenommene Ausschussvorlage, Beilage 8/2017, des Vorarlberger Landtags fordert Verbesserungen der Kennzeichnung. So heißt es in der Begründung:

 

„Die derzeitig gültigen Kennzeichnungsverpflichtungen sind ungenügend und Verbraucherinnen und Verbraucher werden oftmals nur unzureichend informiert. Irreführende Bilder von Bauernhofidylle und romantisierende Handelsmarken werden zu Marketingzwecken verwendet um über die industrielle Herstellung hinwegzutäuschen. Mit dem Anschein von glücklichen Hühnern und Schweinen, wenn in Wahrheit Massentierhaltung in den Lebensmitteln drinsteckt, muss endlich Schluss sein.

 

Auch für eine faire Entlohnung der Bäuerinnen und Bauern ist eine klare und differenzierende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen notwendig. Es werden diejenigen profitieren, die besonders bemüht sind und mit entsprechenden Investitionen für gute Haltungsbedingungen der Tiere sorgen. Der Erfolg der 2004 eingeführten Eierkennzeichnungspflicht zeigt vor, dass sich das Konsument*innenverhalten Stück um Stück zu den qualitativ besseren, aufwändigeren Eiern verändert hat.

Eine stärkere Differenzierung bietet den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, die Anstrengungen für mehr Tierwohl mit einem höheren Preis zu entlohnen, wovon wiederum die landwirtschaftlichen Produzenten profitieren.

 

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusstere Entscheidung zu ermöglichen, soll bei allem Fleisch, ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Schaleneiern, eine verpflichtende einfache, verständliche und verlässliche Kennzeichnung geschaffen werden. Dadurch soll direkt erkennbar werden, wo das Fleisch herkommt und ob die Tiere artgerecht gehalten wurden. Diese Kennzeichnung soll für alles frische, wie auch verarbeitete Fleisch gelten und auch in der Gastronomie in Form von Auslobungen auf der Speisekarte gültig sein.“

 

Der einstimmige Beschluss des Vorarlberger Landtages lautet daher:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine lückenlose, transparente Kennzeichnungspflicht für das gesamte frische und verarbeitete Fleisch, das in Österreich in den Verkauf gelangt, eingeführt wird. Aus dieser Kennzeichnungspflicht soll klar hervorgehen, woher das Tier stammt (Herkunft), ob das Tier artgerecht gehalten und ob das Tier mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurde.“

 

In Folge des Fipronil-Eier-Skandals ist es wieder so weit, die Regierungsparteien fordern eine verbesserte Kennzeichnung:

 

In der "Kronen Zeitung" vom 13.08.2017 Seite 16 ist zu lesen:

Jetzt verlangt Landwirtschaftsminister Rupprechter auch eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Ei-Produkte!

„Wir brauchen wie bei Eiern auch bei verarbeiteten Produkten eine Herkunftskennzeichnung. Damit wir nicht unbewusst in niederländische Fipronil-Produkte beißen.“ Rupprechter appelliert an die zuständige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner: „Sie hat die Kennzeichnung in der Hand. Wir helfen gerne, das bei der EU durchzusetzen. Brüssel erlaubt das.“

 

In der "Kronen Zeitung" vom 15.08.2017 Seite 12 findet sich:

„Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner erneuert daher wie Minister Rupprechter, Grün-Agrarsprecher Pirklhuber oder Vier Pfoten die Forderung nach europaweiter Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Produkte.“

 

Seit 2005 bringen die Grünen dieses Anliegen in Form von Entschließungsanträgen regelmäßig in den Nationalrat. Vielleicht folgen den zitierten Aussagen diesmal Beschlüsse.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten,

die eine praxistaugliche Herkunftsauslobung der wertbestimmenden Zutaten, wie Fleisch, Milch und Eier, bei Speisen in gastronomischen Betrieben umfasst (wie z.B. Restaurants, Kantinen, Betriebsküchen, Seniorenheimen, Schulküchen).

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

-       Einführung einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung für wertbestimmende landwirtschaftliche Zutaten in verarbeiteten Produkten, im Sinne der Transparenz und des KonsumentInnenschutzes sowie

 

-       Einführung einer verpflichtenden und transparenten Produktkennzeichnung für alle tierischen Produkte, bei welcher auch das Tierwohl (z.B. Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.noebauernbund.at/aktuell/news/news-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1266&cHash=dbe7568474f540db06696a9907fc0a04