2328/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 04.10.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien

t

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Förderung von Architekturwettbewerben

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Ministerrat hat am 22.8.2017 einstimmig „Baukulturelle Leitlinien des Bundes“ beschlossen.

 

Die Leitlinie 10 lautet „Architekturwettbewerbe verstärkt einsetzen“. Demnach versteht der Bund Wettbewerbsverfahren als Instrument zur Sicherung von Qualität und setzt sie verstärkt zur Projekt- und Planerinnen-/Planerfindung ein.

 

Weiter heißt es: „Der Bund entwickelt eine geeignete Musterwettbewerbsordnung (z.B. auf Basis des Wettbewerbsstandards Architektur – WSA 2010) auch für kleinere und mittlere Auftraggeberinnen/Auftraggeber und forciert deren Einsatz.“

 

Diesen Leitlinien sollten auch entsprechende Umsetzungsschritte folgen. Andernfalls würde der Eindruck entstehen, dass es sich bei den Leitlinien um bloße Lippenbekenntnisse handelt.

 

Architekturwettbewerbe zeichnen sich dadurch aus, dass ein einschlägiges Fachgremium, das Preisgericht, aus anonym vorgelegten Wettbewerbsbeiträgen eine für die konkrete Aufgabe bestgeeignete Lösung wählt. Der Fokus der Beurteilung liegt somit allein auf der inhaltlichen Qualität der Wettbewerbsbeiträge. Aspekte, die mit der Person der Verfasser verknüpft sind, treten hingegen aufgrund der anonymen Beurteilung durch das Preisgericht in den Hintergrund. Dies hat zur Folge, dass Wettbewerbe die größte Chancengleichheit bieten. Jedem, der eine gewisse Mindesthürde überschreitet, wird eine Verfahrensbeteiligung ermöglicht. Wettbewerbe werden daher zurecht als jene Beschaffungsform, der die höchste demokratische Legitimation zukommt, bezeichnet.

 

Die einem Wettbewerb innewohnende Fairness äußert sich zudem in dem Umstand, dass mit dem Preisgericht die Entscheidungsfindung einem Fachgremium übertragen ist. Dies gewährleistet sachliche Ergebnisse und erhöht die Akzeptanz bei Teilnehmern und Öffentlichkeit.

Wie bei keiner anderen Beschaffungsform ist bei Wettbewerben eine Partizipation von Bürgern möglich. Diesbezügliche Möglichkeiten bestehen zunächst im Vorfeld bei der Festlegung der Aufgabenstellung. Zudem können Wettbewerbsergebnisse Bürgern anschaulich präsentiert werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1.    Die in der 26. Gesetzgebungsperiode erforderliche Neueinbringung des „Vergaberechtsreformgesetzes“ Architekturwettbewerbe weitest möglich zu fördern und darin insbesondere eine gesetzliche Grundlage für die angekündigte „Musterwettbewerbsordnung“ auf Basis des Wettbewerbsstandards Architektur – WSA 2010 vorzusehen.

2.    Einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um die in § 4 des Bundesimmobiliengesetzes vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung von Architekturwettbewerben auszubauen (indem zB. Wettbewerbe nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Sanierungen durchzuführen sind) und eine analoge Verpflichtung auch für andere Rechtsträger des Bundes, die Immobilien verwalten, vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.