248/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich

 

 

Die Familienstrukturen haben sich in den EU-Ländern und somit auch in Österreich in den vergangenen 20 Jahren wesentlich verändert. Die Zahl der Mehr-Generationen-Haushalte sinkt, während die Zahl der Scheidungen und der Alleinerziehenden steigt. Dadurch werden innerfamiliäre Unterstützungsstrukturen, die bisher präventiv gegen ein Abrutschen in die Armut gewirkt haben, geschwächt. 29 Prozent der Alleinerzieherinnen sind einem überdurchschnittlich hohen Armutsrisiko ausgesetzt, sagt eine Studie des Sozialministeriums.

 

Die unterfertigten Abgeordneten fordern daher die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich, welches unter anderem folgende Maßnahmen beinhaltet:

 

1.    Eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung einschließlich einer  Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden ist sicher zu stellen.

 

2.    Wirksamere Förderprogramme für den Wiedereinstieg in den Beruf müssen ins Leben gerufen werden.

 

3.    Bildungsmaßnahmen, die Handlungskompetenzen stärken, also über rein fachliche Qualifizierung hinausgehen, sind anzustreben.

 

4.    Eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung sowie eine Ausdehnung der Altersgrenze ist zu erwirken.

 

5.    Maßnahmen im Zivilrechtsbereich zur Entlastung von Alleinerzieherinnen, die nach dem Ende einer Ehe/Partnerschaft mit finanziellen Belastungen aus der Zeit dieser Ehe/Partnerschaft konfrontiert sind, müssen gesetzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuzuleiten, die geeignet sind, nachstehende Forderungen im Sinne der Verbesserung der Situation der Frauen umzusetzen:

 

 

1.  Eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung einschließlich einer Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden ist sicher zu stellen.

2.    Wirksamere Förderprogramme für den Wiedereinstieg in den Beruf müssen ins Leben gerufen werden.

3.      Bildungsmaßnahmen, die Handlungskompetenzen stärken, also über rein fachliche Qualifizierung hinausgehen, sind anzustreben.

4.   Eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung sowie eine Ausdehnung der Altersgrenze ist zu erwirken.

 5.    Maßnahmen im Zivilrechtsbereich zur Entlastung von Alleinerzieherinnen, die nach dem Ende einer Ehe/Partnerschaft mit finanziellen Belastungen aus der Zeit dieser Ehe/Partnerschaft konfrontiert sind, müssen gesetzt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.