30/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend kompletter Abschaffung von Volontariaten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Ausnutzen von arbeitsrechtlichen Grauzonen, sowohl bei Praktika als auch bei Volontariaten, ist in Österreich weit verbreitet. Wir Grüne stehen Ausbildungsverhältnissen und der Ermöglichung von Praxiserfahrungen grundsätzlich positiv gegenüber, verurteilen aber die seit Jahren praktizierte Verwendung von gut ausgebildeten jungen Menschen als Gratis-Arbeitskräfte. Freiwilligenarbeit mag im karitativen und im NGO-Bereich ihre Berechtigung haben, im öffentlichen sowie im privaten Profit-orientierten Sektor ist sie jedoch fehl am Platz und fördert nur den Missbrauch durch Arbeitgeber.

Während Praktika fallweise auch als Arbeitsverhältnisse stattfinden können, sind Volontariate außerhalb des Arbeitsrechts angesiedelt und bieten lediglich eine Unfallversicherung. Der Begriff Volontariat kommt als solcher nur im  Ausländerbeschäftigungsgesetz vor – ein/e typische/r VolontärIn darf mit Erlaubnis des Betriebsinhabers die Betriebseinrichtungen kennenlernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Es besteht aber weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, noch ein Entgeltanspruch. Das sorgt für eine beträchtliche und unnötige Rechtsunsicherheit der Betroffenen. Wie sowohl die FORBA-Studie zu PraktikantInnen in Österreich (2011) als auch der Freiwilligenbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz belegen, fehlt es an Klarheit in der Abgrenzung zwischen Freiwilligenarbeit und einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis.

Folge der unklaren Rechtslage sind Umgehungen. So sind VolontärInnen in Österreich großteils de facto PraktikantInnen ohne jegliche Entschädigung oder auch ein Recht auf Ausbildung oder sie ersetzen gar eine reguläre Arbeitskraft – wie es etwa viele Jahre bei den AuslandsvolontärInnen im Außenministerium der Fall war. Für den öffentlichen Dienst (Bund) hat Ministerin Heinisch-Hosek 2011 endlich Konsequenzen gezogen und ein Verbot von Volontariaten durchgesetzt. Sie ist damit jahrelangen Forderungen von Betroffenen und auch einem Grünen Antrag zur Abschaffung von Volontariaten im öffentlichen Dienst gefolgt. Logische und wünschenswerte Konsequenz ist, dass auch der private Sektor so bald wie möglich diesem Beispiel folgt. Auch in den Landesdienstrechten wäre eine entsprechende Regelung wünschenswert.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zukommen zu lassen, der die Streichung des Titels Volontariat im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorsieht.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.