328/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Investitionsfreibetrag für thermische Sanierungsmaßnahmen

 

Begründung

 

Die thermische Sanierung von Gebäuden zählt zu den ökonomischen und ökologischen, volks- und betriebswirtschaftlichen win-win-Projekten: Investitionen reduzieren den Energieverbrauch, schützten das Klima, lösen erhebliche Beschäftigungseffekte aus, reduzieren den Devisenabfluss und fördern die innovativen Energie- bzw. Bautechnologien.

 

Gerade Tourismusbetriebe können auf Grund ihrer Multiplikatoren-Funktion – viele Gäste sehen und erleben vor Ort die Vorteile thermischer Sanierungen – als Vorzeigeobjekte für thermische Sanierungen im gewerblichen und wohnbaulichem fungieren.

 

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlich kritischen Lage versucht die Bundesregierung durch verschiedene Maßnahmen, die Konjunktur wieder anzukurbeln und die Beschäftigung stabil zu halten. Dabei bildet die Sanierung von Gebäuden als vielseitig wirksame Investition das Kernstück einer nachhaltigen staatlichen Anreizpolitik.

 

Diverse Studien, vor allem auch der Bausparkassen, wie z.B. Thermisch-energetische Sanierung und Heizungserneuerung von Eigenheimen und Wohnungen im Privateigentum – Förderung mittels Annuitätenzuschuss zu Bauspardarlehen, Abschätzung der fiskalischen Auswirkungen und finanzierungstechnischen Erfordernisse, Stand September 2007, oder auch die der Donau-Universität Krems unter Mitwirkung des Raiffeisenverbands und IHS-Chef Dr. Felderer, betonen die Bedeutung steuerlicher Anreize für die Sanierung von Gebäuden privater oder betrieblicher Nutzung und errechnen gesamtbudgetär positive Auswirkungen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Steuergesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die thermische Sanierung von Gebäuden, vor allem auch die von touristischen Betrieben, steuerlich honoriert wird, z.B. in Form eines Investitionsfreibetrags.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.