341/A XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Umsatzsteuergesetz 1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2014 wird wie folgt geändert:

 

1.    In der Anlage zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG - Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände wird folgende Z 5a eingefügt:

 

„5a. Sojamilch.”

 

 

Begründung:

 

Bei der derzeitigen Rechtslage unterliegt Kuhmilch im Umsatzsteuerrecht einem Steuersatz von 10% und Sojamilch einem Steuersatz von 20%. Diese umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da es sich bei beiden Produkten um vergleichbare Lebensmittel handelt.

 

Mit diesem Abänderungsantrag kommt es in Zukunft zu einer umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung von Kuh- und Sojamilch in der Höhe von 10% im Umsatzsteuerecht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.