360/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einrichtung einer Kunststiftung des Bundes

 

 

Laut Kunstbericht 2012 stehen im Bundesbudget für den Ankauf zeitgenössischer Kunst derzeit nur rund 669.000 Euro zur Verfügung. Bei den Bundesmuseen werden die Mittel bei real schrumpfenden Budgets vor allem für den laufenden Betrieb benötigt – auf Kosten der Sammlungstätigkeit.

 

Zeitgleich steht nach dem Ankauf der Sammlung Leopold um circa 160 Millionen Euro nun neuerdings der Ankauf einer Privatsammlung, der Sammlung Essl, welche zwischen Buchwerten um 86 Millionen Euro und einem Schätzwert bis 250 Millionen Euro taxiert wird, zur Diskussion. Die Entscheidung zum Ankauf privater Sammlungen, die tendenziell nicht nach Kriterien für die Sammlungstätigkeit der öffentlichen Hand aufgestellt werden, muss – selbstverständlich neben der Frage der Kosten – nach künstlerischen Gesichtspunkten gefällt werden. Die Gefahr besteht, dass die jahrzehntelange systematische Arbeit österreichischer Museumsdirektor_innen und Sammlungsleiter_innen konterkariert wird. Dass der Ankauf privater Sammlungen um mehr als das 100-fache der regulären Budgets für den Kunstankauf auf breiten Widerstand stößt, ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Gelder der Grundabgeltung für Ankäufe zweckzuwidmen widerspricht wiederum dem Sinn der Ausgliederung der Institutionen, nämlich diesen einen autonomen Gestaltungsspielraum für die Verwendung der Mittel zu geben.

 

            Bündelung der Sammlungstätigkeit

 

Die Sammlungstätigkeit sollte zentral abgestimmt, entwickelt und budgetiert werden.

 

Staatliche Sammlungstätigkeit muss planvoll, langfristig und auf Basis der Bewertung von Expert_innen passieren, sowie auch nach Maßgabe der Wünsche der Museumsdirektor_innen. Die Sammlungstätigkeiten des Bundes sollte daher in einer Kunststiftung zusammengefasst werden. Neben der Aufgabe der Sammlung soll die Stiftung die Förderung der Präsenz und Präsentation zeitgenössischer österreichischer Kunst im Ausland (z.B. auf Messen und Ausstellungen) zum Zweck haben.

 

Durch das Prinzip der Matching Funds sollen private Mittel gewonnen werden. Förder- wie Sammlungsentscheidungen sollen von Expert_innengremien getroffen werden.

 

Matching Funds

 

In die Staatsstiftung werden die Artothek des Bundes und ihre Mittel eingebracht. Die darüber hinaus gehende Finanzierung der Staatsstiftung erfolgt nach dem Prinzip der “Matching Funds”. Die Freigabe öffentlicher Mittel erfolgt nur bei Einbringung von privaten Mitteln in bestimmten Höhen. Es gibt sowohl eine staatlich gesicherte Basisfinanzierung als auch eine Deckelung der Kapitalverdoppelung, aber trotzdem breit gesetzte Anreize für private Unterstützung, z.B.:

Steuerliche Absetzbarkeit und Besserstellung gemeinnütziger Stiftungen


Private Zuwendungen zur Kunststiftung sollten steuerlich absetzbar sein (mit Obergrenze). Auch eine Anhebung der Sonderausgabengrenze von 10% auf zumindest 20 % des Jahresgewinnes von Unternehmen erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll und ist in Deutschland und der Schweiz bereits Realität.

 

Begleitend müssen gemeinnützige Stiftungen bessergestellt werden, damit sich privates Engagement für die Kunststiftung lohnt (siehe Entschließungsantrag 201/A(E), eingebracht am 07.02.2014).

                                                                                                                          

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Einrichtung einer Kunststiftung des Bundes regelt. Diese Stiftung soll die Sammlungstätigkeiten für alle nationalen Sammlungen auf Basis der Entscheidungen eines kompetenten Expert_innengremiums zusammenfassen, sowie sich der Förderung der Präsenz und der Präsentation von zeitgenössischer österreichischer Kunst im Ausland annehmen und ist budgetär mit einer stabilen Grundabgeltung und Matching Funds auszustatten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.