411/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Prüfung von EU-Fördermitteln, die direkt an Förderungsempfänger ausgezahlt werden.

 

 

Laut dem EU-Finanzbericht 2011 erhielt Österreich 1,876 Mrd. Euro an EU–Mitteln. Davon flossen 1,481 Mrd. Euro über den Bundeshaushalt nach Österreich, die übrigen Rückflüsse gingen direkt an Förderungsempfänger wie Forschungseinrichtungen und Energieunternehmen. Diese 395 Mio. Euro werden ohne konkrete Prüfung ausbezahlt.

Sinnvoll wäre es, die Prüfkompetenz des Rechnungshofes zu erweitern, damit auch diese 395 Mio. Euro, die direkt an die Förderungsempfänger ausbezahlt werden, geprüft werden können.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass es dem Rechnungshof auch möglich ist, die Verwendung der EU-Mittel zu prüfen, die direkt an die Förderungsempfänger ausbezahlt werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss ersucht.