412/A XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird wie folgt geändert:

 

1.    § 135 lautet:

"Beginnend mit dem 1. Jänner 2015 vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Betragsgrenzen jedes Jahr jeweils ab dem 1. Jänner in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2010 des jeweils vorvergangenen Jahres gegenüber dem Indexwert 107,9 (Durchschnittswert des Jahres 2013) ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind Beträge, die einen halben Euro nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Euro abzurunden und Beträge, die einen halben Euro übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden. Der Bundesminister für Finanzen hat die geänderten Betragsgrenzen jeweils unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2010 im
Bundesgesetzblatt kundzumachen."


Begründung

 

In Österreich steigen zahlreiche Gebühren, Mieten und auch die Löhne mit der Teuerung. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Lohn- und Einkommenssteuersätze bleiben hingegen gleich. Durch diesen Effekt steigt auch ohne offizielle Anhebung die Abgabenlast laufend an.

Zuwächse der Bruttoeinkommen werden teilweise von der Inflation kompensiert und können dazu führen, dass bei einer (nominellen) Lohnerhöhung Einkommensteile des Steuerzahlers in eine höhere Progressionsstufe rutschen, und dem Steuerzahler nach Abzug der Inflation real weniger bleibt als im Jahr zuvor.

Diese indirekte Abgabenerhöhung soll durch eine automatische Indexierung bzw. Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen für die Steuersätze künftig vermieden werden.

In 17 von 34 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist eine vergleichbare Indexierung bereits implementiert.

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss