424/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Durchsetzung der Änderung der Landeslehrer-Controllingverordnung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß den Vereinbarungen im Finanzausgleich müssen die Bundesländer derzeit nur einen Teil der Personalkosten für Lehrkräfte, die über den genehmigten Stellenplan angestellt wurden, an das Bundesministerium für Bildung und Frauen refundieren. Der Rechnungshof hat diese Praxis bereits in seinem Bericht 2012/4 kritisiert und empfohlen, „die geltende Landeslehrer-Controllingverordnung dahingehend zu ändern, dass die durchschnittlichen tatsächlichen Besoldungskosten der Landeslehrer je Land bei einer Stellenplanüberschreitung als Basis für den Rückforderungsanspruch herangezogen werden.“[1]

 

Dem Bund entgehen durch die nur teilweise Refundierung der Stellenplanüberschreitungen Einnahmen in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Diese Summe muss für 2014 und möglicherweise nochmals 2015 an anderer Stelle durch Kürzungen im Bildungsbudget hereingebracht werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, in sofortige Verhandlungen mit den Bundesländern zu treten,


um die Controllingverordnung durchzusetzen, mit der Länder verpflichtet werden, die tatsächlichen Kosten für Stellenplanüberschreitungen zu refundieren und damit den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.

 



[1] Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2012/4, Finanzierung der Landeslehrer, S. 76