445/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.05.2014
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Angela Fichtinger, Angela Lueger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Opt-Out-Lösung bei NFC-Bankomatkarten

 

Seit 2013 ist das NFC-Zahlungssystem auch in Österreich durch die verschiedenen Geldinstitute eingeführt worden. NFC steht für Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, Abkürzung NFC) und ist ein internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten per Funktechnik über sehr kurze Strecken von wenigen Zentimetern und einer Datenübertragungsrate von maximal 424 kBit/s.

Für die österreichischen KonsumentInnen war die Einführung überraschend. Die meisten wurden über die neuen Möglichkeiten ihrer Bankomat- bzw. Kreditkarte zunächst nicht ausreichend informiert.

Die Diskussion um das NFC-Zahlungssystem betrifft neben den Informationsmängeln, den  unzureichenden Wahlmöglichkeiten vor allem Sicherheitsbedenken und den damit verbundenen Haftungsfragen.

Konkret erklärte der Wiener Sicherheitsforscher Adrian Dabrowski von SBA-Research, dass die absolute Sicherheit bei solchen Anwendungen nicht möglich sei. "Grundsätzlich können bei Sicherheitslösungen auf sehr vielen Ebenen Fehler unterlaufen", so Dabrowski, "Eine kleine Lücke kann schon ausreichen, um das ganze System zu kompromittieren." Zusätzlich sei Sicherheit nicht beweis-, sondern lediglich widerlegbar.“

Demgegenüber steht der Umstand, dass die NFC-Technologie seit rund 10 Jahren im Geldverkehr in über 50 Ländern erprobt ist und die Erfahrungswerte nicht auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bei Kontaktlos-Bezahlkarten hindeuten. Ein Auslesen von Daten über größere Distanzen als wenige Zentimeter ist entgegen Medienberichten über „Handy-Apps“ nicht möglich, Mehrfachabbuchungen sind ausgeschlossen. Auch in Österreich wurden seit April 2013 rund 1,6 Mio Kontaktlos-Transaktionen durchgeführt. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem etwa ungewollte Abbuchungen über größere Distanzen vorgenommen worden wären. Personenbezogene oder sicherheitskritische Daten können nicht ausgelesen werden, der Chip kann nicht dupliziert werden.

 

Die österreichweiten Geldinstitute bieten ihren Kunden inzwischen eine Opt-in-Möglichkeit an, sodass die Wahlfreiheit der Verbraucher gesichert erscheint. Die Deaktivierung einer bereits installierten NFC-Funktion auf Kundenwunsch erfolgt nach Angaben der Geldinstitute kostenlos. Es besteht demnach auch kein Preisunterschied zwischen Karten mit und ohne NFC-Funktion.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz möge mit der Sparte Banken der WKÖ weitere Gespräche mit dem Ziel führen sicherzustellen,

·        dass Kund/innen eine effektive Wahlmöglichkeit haben (opt-in oder opt-out),

·        dass die Möglichkeit der Ausübung dieser Wahlmöglichkeit (Zustimmung oder Abbestellen bzw. Deaktivieren) klar, einfach und transparent gestaltet ist,

·        und dass betroffene Kund/innen über die neue Zahlungstechnologie, die bestehenden Haftungsregelungen und die Wahlmöglichkeiten umfassend informiert werden."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz

vorgeschlagen.