458/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger, Msc

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, haben beide trotz gegenteiliger Beteuerungen, so erklärte Bundesminister Mitterlehner noch im Jänner 2014 die Umsetzung der kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung voran treiben zu wollen, das Vorhabeneinen kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung sang und klanglos mittels der eingebauten Selbstauflösungsklausel im UG 2002 verschwinden lassen.

Der Inhalt dieser Bestimmung ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil des „längerfristige(n) Ziel(s), die öffentlichen und privaten Ausgaben für den tertiären Bildungssektor nachhaltig und den Ansprüchen einer modernen Wissensgesellschaft entsprechend zu gestalten“ und damit für die Erreichung des von der Bundesregierung oftmals postulierten und zuletzt im Regierungsprogramm 2013-2018 festgeschriebenen Ziels „2% des BIP für tertiäre Bildungseinrichtungen bis 2020“ erreichen zu wollen, als essentiell anzusehen.

Das „2% des BIP-Ziel für die tertiäre Bildung“ wird mit den Bundesvoranschlägen 2014 und 2015 nicht erreicht werden. Bereits 2015 fällt der Anteil der Mittel für die tertiäre Bildung am nominellen BIP. Darin spiegelt sich die unzureichende Prioritätensetzung der Regierung auf essentielle  Zukunftsbereiche wie Absicherung und Ausbau des Wissenschaftsstandortes Österreich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung zu übermitteln, der geeignet ist, die Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung in Österreich sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen