463/A XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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Antrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Führerscheingesetz (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2013, wird wie folgt geändert:

In § 8 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die militärärztliche Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einer oder mehrerer Gruppe(n) gilt für die Dauer von 18 Monaten ab ihrer Ausstellung auch als solches ärztliches Gutachten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.

 

Begründung

 

In Entsprechung der Entschließung 314/E XXIV. GP des Nationalrates betreffend „Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform“ wurde zwischen BMLVS und BMVIT nach Vergleich des Inhalts und Umfanges der militärärztlichen Stellungsuntersuchung mit jener der Führerscheinuntersuchung durch die sachverständigen Ärzte im zivilen Bereich vereinbart, dass auch die militärärztlichen Gutachten von den zivilen Führerscheinbehörden anzuerkennen sind. Die 18-monatige Frist gilt gleich wie bei den zivilen Gutachten. Das soll nunmehr ausdrücklich im Führerscheingesetz verankert werden.