483/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden

Neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten gibt es erprobte alternative Heilmethoden, die eigene Behandlungsmethoden und die Abgaben alternativer Heilsubstanzen vorsehen.  So ist beispielsweise die traditionelle Chinesische Medizin bei uns mittlerweile ebenso anerkannt wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akupunkturtechniken. Daneben gibt aus der europäischen Tradition alternative und erfolgreich praktizierte Behandlungsmethoden der Homöopathie. Erprobte alternative Heilmethoden sollten deshalb nicht weiter benachteiligt werden und daher, sofern sie vom Arzt verordnet werden, dem Kostenersatz bei der Schulmedizin gleichgestellt  werden. Dies ist im  Zuge zukünftiger Planungen im  österreichischen Gesundheitswesen sicherzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsanstrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden, sofern sie vom Arzt verordnet werden, einzusetzen. Dies   ist im Zuge zukünftiger Planungen im österreichischen Gesundheitswesen sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.