51/A XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2013
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ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz

1992 geä

ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

 

Das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 177/2013 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 (1) Z 2 lautet:

„2. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie eine gentechnikfreie Produktion,“

 

 

 

Begründung:

 

Die gentechnikfreie Produktion ist ein großes Anliegen der österreichischen KonsumentInnen und sollte im AMA-Gesetz Berücksichtigung finden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.