516/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.06.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer

 

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt

 

Neuesten Berichten zu Folge ist das weltweite Geschäft mit Garnelen systematisch auf Sklaverei und Menschenhandel aufgebaut. Im Mittelpunkt steht ein den Weltmarkt dominierender thailändischer Produzent, der von „Sklavenschiffen“ bedient wird. Thailand ist neben China der weltgrößte Exporteur von Zuchtgarnelen. Jährlich werden 500.000 Tonnen exportiert. Aktuelle Meldungen bestätigen frühere Berichte, darunter der VN, von IOM, der ILO oder von Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch, dass Thailands Fischereigewerbe mit einem Exportwert von weit über fünf Milliarden Euro zu einem Gutteil auf Menschenhandel und Sklaverei fußt. Nunmehr gelang es laut Medienberichten die Spur von gefrorenen Supermarktgarnelen bis zu „Sklavenschiffen“ in internationalen asiatischen Gewässern zurückzuverfolgen. Auf diesen arbeiten unter unvorstellbaren Bedingungen Arbeitsmigranten aus noch ärmeren Ländern, wie z.B. Kambodscha und Burma, welche Meerestiere fangen, die zu Fischmehl verarbeitet werden, welches wiederum den Zuchtgarnelen als Futter dient. Die Schiffskapitäne handeln mit ihren „Sklaven“ und verkaufen diese um umgerechnet unter 300 Euro.

 

 

Bedauerlicherweise hat Thailand auch gegen das kürzlich verabschiedete Zusatzprotokoll zum ILO Übereinkommen gegen Zwangsarbeit gestimmt, das solche Praktiken besser bekämpfen soll.

 

 

Aus den hier dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert sich für eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel, inklusive zum Zweck der Arbeitsausbeutung, insbesondere für die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Opfer sowie für die Umsetzung und Einhaltung menschen- und arbeitsrechtlicher Standards (ILO-Übereinkommen, UN Guiding Principles on Business and Human Rights) einzusetzen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.