549/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherung des Breitbandausbaus

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Ziel der Breitbandstrategie ist es, bis 2020 für österreichische Haushalte und Unternehmen flächendeckend ultraschnelle Verbindungen von mindestens 100 Mbit/s verfügbar zu machen.

 

Das SP/VP-Regierungsprogramm 2013 – 2018 enthält folgendes:

 

·         “Förderung der Breitbandversorgung mit den erforderlichen Datenraten.” (S.23)

·        Digitale Zukunft aktiv gestalten: Die Bundesregierung setzt sich für eine „digitale Offensive“, insbesondere die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur (Festnetz und/oder Mobilfunktechnologie) ein. Neben dem wettbewerbsorientierten Ausbau technologieneutraler Breitband-Infrastruktur werden Maßnahmen zur Schließung der „Digitalen Kluft“ (Stadt/Land und Alt/Jung) ergriffen.”(S.43)

Die Versteigerung von Frequenzen ("LTE-Auktion", "Digitale Dividende")  hat im Herbst 2013 Erlöse von 2.014,8 Mio. €  gebracht. Eine Milliarde davon wird für die Budgetkonsolidierung verwendet und die zweite Milliarde floss an das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Diese Milliarde wurde der Infrastrukturministerin von der damaligen Finanzministerin für den Breitbandausbau (Digitale Offensive) versprochen. Die Breitbandmilliarde liegt aber noch immer auf Eis und bleibt derzeit in der Rücklage des Infrastrukturministeriums (BMVIT) geparkt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, der Verwendung der Rücklage in der UG 41 in der Höhe von 1 Milliarde Euro für die Digitale Offensive zuzustimmen, um damit sicherzustellen, dass mit dieser Breitbandmilliarde die Ziele der Breitbandstrategie 2020 – insbesondere für den ländlichen Raum – endlich umgesetzt werden können.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie  vorgeschlagen.