556/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.07.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt

 

 

Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden, die in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden.(…)“ so der Artikel 78 Absatz 2 erster Satz im B-VG.

 

Es gibt zwei Kategorien von Staatssekretären, die, denen bestimmte Aufgaben zugeteilt werden und die, die ohne bestimmte Aufgaben in einem Ministerium sitzen. Da Staatssekretärin Mag. Steßl unter die zweite Kategorie fällt, also ihr keine bestimmten Aufgaben zugeteilt wurden, ist hier eine Position besetzt, die den Steuerzahlern monatlich 13.289,60 EURO kostet.

 

Dieses monatliche Salär könnte mit einer Aufzahlung von 1.661,20 EURO (Staatssekretär mit Aufgaben) sinnvoller in ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt investiert werden, dem ein Staatsekretär vorsteht, der sich ausschließlich um eine Verwaltungsreform zu kümmern hat.

Dieser Staatssekretär sollte auch das entsprechende Wissen über die österreichische Verwaltung haben. Ein solcher Experte wäre zum Beispiel der ehemalige Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl dem Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen und stattdessen ein Staatssekretariat für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt einzurichten.“

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Verfassungsausschuss.