588/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Ulrike Königsberger-Ludwig und Mag. Dr. Maria Fekter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU

 

Begründung

 

Alleine bis Anfang Juli 2014 haben laut UNHCR-Bericht heuer bereits 500 Menschen ihr Leben bei dem Versuch verloren, über das Mittelmeer Europa zu erreichen. Schon die Situation auf Lampedusa zeigt die Notwendigkeit einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik innerhalb der EU.  Europa leistet bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum internationalen Flüchtlingsschutz. So wurde 2013 mit rund 437.000 Asylanträgen in der EU ein Höchststand der letzten Jahre erreicht. Österreich zählt dabei im Vergleich der Pro-Kopf-Belastung in der EU seit Jahren zu den am meisten belasteten EU-Ländern. Es kämpfen aber nach wie vor täglich Menschen um ihr Leben und es kommt immer wieder zu tragischen Unglücken wie in Lampedusa. Die humanitäre Krise in Syrien verstärkt diese tragische Situation und noch mehr Menschen versuchen über das Mittelmeer auf riskante Art und Weise nach Europa zu kommen. Die Profiteure sind die Schlepper, die mit der Not der Menschen Geschäfte machen und nicht davor zurückscheuen, lebensgefährliche Umstände in Kauf zu nehmen.

Eine humanitäre Flüchtlingspolitik in der EU kann aber nicht einzelnen Ländern Verpflichtungen auferlegen, die auch aufgrund begrenzter Ressourcen von vorne herein nicht tragbar sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Innere Angelegenheiten, wird aufgefordert,

·         sich auf EU-Ebene weiterhin konsequent für eine gemeinsame humanitäre Asylpolitik, insbesondere für menschenwürdige, rasche und faire Asylverfahren einzusetzen, damit das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ in allen EU-Staaten tatsächlich umgesetzt wird;

·         sich auf EU-Ebene insbesondere dafür einzusetzen, dass Schutzbedürftige sicher nach Europa kommen, und hier vor allem das von Österreich initiierte „Save Lives“-Projekt voranzutreiben;

·         sich auf EU-Ebene in diesem Zusammenhang auch weiterhin für die Teilnahme an humanitären Aufnahmeprogrammen wie Resettlement durch die Mitgliedsstaaten als legale Alternative für die lebensgefährlichen Seeüberfahrten einzusetzen;

·         sich auf EU-Ebene gleichzeitig dafür einzusetzen, dass die illegale Migration und Schleppertätigkeit durch flankierende Maßnahmen eines effizienten EU-Rückkehrsystems, eines verstärkten Schutzes der Außengrenzen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern eingedämmt wird.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.