594/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alev Korun; Eva Glawischnig; Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi!

 

BEGRÜNDUNG

 

Am 1. September 2014 bestätigte das Höchstgericht Saudi Arabiens die Strafe gegen den saudischen Blogger Raif Badawi.

Der saudische Blogger war wegen „Beleidigung des Islam“ und Betreiben einer liberalen Website zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhieben und Zahlung einer Million Rial verurteilt. Im Jahr 2012 war Badawi verhaftet und vor Gericht gestellt worden. Sein "Verbrechen": Betreiben einer Website, die angeblich die öffentliche Sicherheit durch „Beleidigung des Islam“ untergraben soll, Herabwürdigung der Religion und Ordnungsstörung. Unter anderen vertrat Badawi auf seiner Website die Ansicht, dass Muslime, Juden, Christen und Atheisten gleichwertig seien.

In der Folge wurde er zu 600 Peitschenhieben verurteilt. Nach der Aufhebung dieses Urteils und der Rückverweisung an die erste Instanz erklärte sich diese für unzuständig, da Badawi des Abfalls vom Glauben zu beschuldigen sei und darauf die Todesstrafe stünde, die ein erstinstanzliches Gericht nicht verhängen könne. Am 7. Mai wurde Raif Badawi, der sich nichts anderes zu Schulden kommen hat lassen, als öffentlich seine Grund- und Freiheitsrechte auszuüben, von einem saudischen Gericht zu zehn Jahren Haft, 1000 Peitschenschlägen und einer Geldstrafe von einer Million Rial (191.000 Euro) verurteilt. Das saudische Höchstgericht bestätigte dieses Urteil nunmehr am 1. September, womit die Strafe vollzogen werden kann. Diese soll ersten Berichten zu Folge in 20-Auspeitschungen zu je 50 Peitschenhieben vollzogen werden.

Raif Badawi wurde von Amnesty International als Gewissensgefangener anerkannt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegenüber den Behörden Saudi Arabiens für den Nichtvollzug der unmenschlichen Strafe, die sofortige Freilassung sowie eine Amnestie Raif Badawis einzutreten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.