597/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Neugestaltung des Behindertenpasses 

 

 

Mit Beginn des Jahres 2014 hat der Behindertenpass gemäß §§ 40ff Bundesbehindertengesetz eine Aufwertung in seiner Bedeutung erfahren. Er wird nun bei den ÖBB und anderen Verkehrsunternehmen direkt als Ermäßigungsausweis akzeptiert.

Die dazu nötigen Einträge werden im Inneren des gefalteten Ausweises vermerkt. Blinden Menschen und Personen mit Sehbehinderung ist das Vorweisen nur sehr schwer möglich.

 

Den derzeit mehr als 300.000 Menschen, die unter einer dauerhaften Sehbeeinträchtigung leiden, würde durch eine Neugestaltung des Behindertenpasses zu einer zeitgemäßen Form im Scheckkartenformat eine große Erleichterung zuteil. Besondere Eintragungen könnten auf der Rückseite des neuen Ausweises vermerkt werden, ähnlich wie bei der e-card auch in Brailleschrift.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für eine rasche Neugestaltung des Behindertenpasses gemäß §§ 40ff Bundesbehindertengesetz im Scheckkartenformat mit Brailleschrift-Kennzeichnung  einsetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.