621/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend eine endgültige Pensionsharmonisierung

Der Beschluss des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes zeigte deutlich, wie ernst es dieser Regierung und der derzeitigen Parlamentsmehrheit ist, eine endgültige Harmonisierung aller Pensionsbezieher_innen bzw. aller gegenwärtigen Beitragszahler_innen ist. Mit Unterstützung der Grünen wurde die Zulässigkeit zukünftiger Sonderpensionsansprüche von bis zu € 9.060 monatlich in Verfassungsrang gehoben – das Ziel einer Kürzung bereits vorhandener Sonderpensionen bzw. die Abschaffung solcher Ansprüche für die Zukunft werden damit konterkariert. Die Ungleichheit zwischen ASVG-Versicherten und Bediensteten im öffentlichen Sektor ist damit verfassungsrechtlich festgeschrieben.

Eine weitere Ungerechtigkeit manifestiert sich durch das Pensionskonto und die damit vorher einhergehende scheinbare Pensionsharmonisierung. Für über fünf Millionen Österreicher_innen gilt das Pensionskonto, nicht so für Beamt_innen: Für reguläre ASVG-Versicherte gilt das Pensionskonto ab Jahrgang 1955, für Beamt_innen gilt dies erst für die Jahrgänge ab 1976.

Besonders zu kritisieren ist dies dahingehend, dass mit der Erstgutschrift deutlich wird, dass ASVG-Versicherte aufgrund der Durchrechnung, die im Beamtenbereich einen wesentlich kürzeren Zeitraum erfasst, mit deutlich niedrigeren Pensionen rechnen müssen. Die Umstellung für Bundesbeamt_innen erfolgt deutlich später. Wiener Landesbeamt_innen werden hier zusätzlich bevorzugt behandelt, für diese erfolgt die Umstellung gar erst 2042.

Die Unterschiede zwischen Pensionsansprüchen aufgrund des Pensionskontos und solchen von Beamt_innen zeigt sich in den unterschiedlichen Parametern, die für die Berechnung der Pensionen herangezogen werden. Die unterschiedliche Handhabung bei Bemessungsgrundlagen, Bemessungshöhe und Durchrechnungszeiträumen führt bei ASVG-Versicherten die mit 62 nach 35 oder 40 Jahren in Pension gehen zu Einbußen von bis zu einem Viertel. Beamt_innen bleiben hingegen verschont.

Das Ziel vergangener Pensionsreformen, eine Harmonisierung herbeizuführen, trifft vielleicht für ASVG-Versicherte zu. Eine Harmonisierung zwischen ASVG-Versicherten und Beamt_innen wurde aber einfach um eine Generation nach hinten verschoben. Von Gerechtigkeit, insbesondere von Generationsgerechtigkeit, kann somit noch lange nicht die Rede sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine endgültige und zeitlich nahe liegende Harmonisierung aller Pensionssysteme vorsieht. Insbesondere ist damit eine einheitliche Berechnung der Pensionsansprüche für ASVG-Versicherte und Bundes-Beamte in Bezug auf Bemessungsgrundlagen, Bemessungshöhen, Durchrechnungszeiträume und die Anwendung des Pensionskontos zu berücksichtigen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.