627/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend einen Etappenplan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr

 

Da elementarpädagogische Einrichtungen die erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes sind, sollte ihnen naturgemäß besonderes Augenmerk zukommen. Die verfassungsrechtliche Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und die damit einhergehenden, langwierigen Verhandlungen über die finanzielle Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bremsen das dringend notwendige Reformtempo jedoch häufig aus.

Umso notwendiger erscheint die Festlegung verbindlicher Ziele, um neben dem quantitativen Ausbau des Betreuungs- und Bildungsangebots die qualitative Dimension (im Sinne der Gewährleistung einer altersgerechten Betreuung und Förderung nach wissenschaftlich anerkannten pädagogischen Standards) nicht aus den Augen zu verlieren. Damit Maßnahmen wie eine verpflichtende Senkung des Betreuungsschlüssels und die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen qualitätsvollen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf Schiene gebracht werden können, bedarf es schließlich einer mittel- und langfristigen Planung mit klaren Etappenzielen, um die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen fristgerecht bereitstellen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Etappenplan vorzulegen, der die Umsetzung folgender Ziele bis spätestens 2024 vorsieht:

·        Reduktion der Jahresschließwochen auf ein Maximum von 25 Tagen pro Kindergartenjahr im gesamten Bundesgebiet

·        Umsetzung eines höchstzulässigen Pädagog_innen-Kind-Schlüssels von 1:3 für die 0- bis 2-Jährigen, von 1:5 für die 2- bis 3-Jährigen, von 1:8 für die 3- bis 6-Jährigen und von 1:4 für Tageseltern, die noch nicht schulpflichtige Kinder betreuen

·        Umsetzung einer höchst zulässigen Gruppengröße von 6 Kindern bei den 0- bis 2-Jährigen, von 12 Kindern bei den 2- bis 3-Jährigen, von 20 Kindern bei den 3- bis 6-Jährigen und von 5 (gleichzeitig anwesenden) Kindern in Tageselternbetreuung

·        Umsetzung einer Ausbildungsreform für Elementarpädagog_innen und Assistenzkräfte

·        signifikante Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik

·        Verankerung und Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.