681/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.10.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Hagen, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Eine einzige Sozialversicherung für Österreich“

 

 

Die österreichische Sozialversicherung beruht auf den Prinzipien der Pflichtversicherung, dem Solidaritätsprinzip und der Selbstverwaltung. Sie wird aktuell nur durch immer höher werdende Zuschüsse, also einkommensorientierte Beiträge, finanziert - und damit ausschließlich durch die Steuerzahler erhalten. Die österreichische Sozialversicherung gliedert sich in drei Zweige: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. 22 Sozialversicherungsträger führen die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in Österreich durch. Dachverband aller Sozialversicherungsträger ist der Hauptverband.

 

 

Da jeder dieser einzelnen Träger schon lange nicht mehr das alleinige Ziel verfolgt, seinen Versicherten die bestmögliche Leistung anzubieten, sondern der Selbstzweck zum Ziel erhoben wurde, für die eigene Existenzberechtigung möglichst viele „Versicherte“ aufzuweisen, haben wir in Österreich das Phänomen der Doppel- und Mehrfachversicherungspflicht quasi zum Standard erhoben.  Besonders betroffen von dieser „Mehrfachversicherungspflicht“ sind Personen, die neben einem Angestelltenverhältnis auch noch Einkommen aus selbstständiger oder bäuerlicher Tätigkeit haben.

 

Wir vom Team Stronach wollen das Sozialversicherungssystem für die arbeitenden Menschen und die kommenden Generationen fair gestalten und langfristig absichern und natürlich haben Menschen mit höheren Einkommen auch höhere Beiträge in das System zu leisten, jedoch nur in EIN einziges System mit fairen und transparenten Staffelungen bis derselben Höchstgrenze für ALLE Beitragsleistenden.

 

Auch Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP) hat sich am Sonntag, den 15.6.2014, in der ORF-Sendung "Im Zentrum" bereits dafür ausgesprochen, sämtliche Sozialversicherungsträger auf drei zusammenzulegen. „Dazu sei er innerhalb kurzer Zeit bereit“, so Leitl.

 

Um die Finanzierbarkeit des österreichischen Sozialversicherungssystems zu gewährleisten, sind laut Empfehlung von Rechnungshofexperten die Strukturen des gesamten Systems zu ändern. Es ist die Verpflichtung des Österreichischen Gesetzgebers, seiner Bevölkerung für ihre Beitrags- und Steuerleistungen ein nachhaltiges und finanzierbares Sozialversicherungssystem mit der Steuerung und Finanzierung aus einer Hand zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Beitragsleistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Sozialsystem in ein einziges System erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Sozialversicherungssystems vorsieht, welche eine Zusammenführung aller Beitragsleistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen in ein einziges System umsetzt“.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.